Full text: Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 2. (2)

IV. Kriegswirtschaft 133 
begründet war: eine solche Entwicklung vollzog sich im Herbst 1915 in be- 
sonders stürmischer Weise im Buttergeschäft. Nachdem sich die Butter- 
preise ständig auf einer Höhe gehalten hatten, die zwar den gesteigerten 
Gestehungskosten Rechnung trug, aber nicht als unmäßig bezeichnet werden 
konnte, gingen infolge plötzlich auf dem dänischen Markt einsetzender wüster 
Treibereien die Inlandspreise nicht nur für die eingeführte dänische Butter, 
sondern auch für die Inlandsware sprungweise in die Höhe, so daß ein staat- 
licher Eingriff unvermeidbar wurde. Wo aber Höchstpreise auf inländische 
Waren beschränkt waren, bewirkte der Absatz ausländischer Ware zu erheblich 
höheren Preisen nicht allein Unzufriedenheit bei den heimischen Produzenten, 
die nicht einsehen wollten, daß ihre Erzeugnisse bei gleicher Güte geringere 
Preise erzielen sollten als die Auslandsware, sondern erschwerte auch die 
Durchführung der festgesetzten Höchstpreise; Abhilfe gegen diese allmählich 
unerträglich gewordenen Mißstände ließ sich nicht durch Maßnahmen der 
Preispolitik, sondern nur auf organisatorischem Wege schaffen, worüber 
das Nähere am Ende des Abschnittes F bemerkt ist. 
F. Die Verteilungspolitik in der Kriegswirtschaft. 
a) Die Notwendigkeit der Versorgungsregelung. 
Mag man die Bedeutung und die Wirkungen eines Systems von Höchst- 
preisen einschätzen, wie man will, eines läßt sich nicht bestreiten: die Ver- 
sorgung der Bevölkerung wird dadurch nicht sichergestellt. Höchstpreise sind 
weder imstande, die verfügbaren Vorräte an dem nötigen Bedarf zu 
mehren, noch eine Verteilung der Vorräte zu gewährleisten, welche die all- 
gemeine Versorgung verbürgt. Wie im Abschnitt E dargetan, schließen im 
Gegenteil Höchstpreise die Gefahr in sich, der Bevölkerung die Befriedigung 
ihres Bedarfs zu erschweren, sei es, daß die unter Höchstpreis gestellten 
Waren zurückgehalten werden oder sonst aus dem Verkehr verschwinden, 
sei es, daß die Höchstpreise lähmend auf die Produktion und die Heranziehung 
der Waren durch den Handel wirken. Dieser Gefahr läßt sich zwar durch 
sachkundige Gestaltung der Höchstpreise begegnen, aber doch nicht überall 
und nicht in vollem Umfange. Besondere Schwierigkeiten bereiten in dieser 
Hinsicht Erzeugnisse, die auch in normalen Seiten in so beschränkten Mengen 
gewonnen werden, daß sie nur für einen Teil der Bevölkerung in Frage 
kommen, wie Wild, Süßwasserfische, feinere Gemüse. Wenn sich ihr Absatz 
im Frieden glatt zu vollziehen pflegt und der oft sehr starke Bedarf großer 
Verkehrsmittelpunkte in der Regel ein entsprechendes Angebot findet, so ist 
das vornehmlich der völlig freien Preisentwicklung zu danken, die sich der 
jeweiligen, oft schnell wechselnden Marktlage unverzüglich anpaßt. Diese An- 
passungsmöglichkeit geht durch die Festsetzung von Höchstpreisen verloren 
und es ergibt sich naturgemäß die Folge, daß bei einheitlicher Festsetzung 
von Höchstpreisen die Ware im wesentlichen im Produktionsgebiet abgesetzt 
wird, wo sie bei der allgemeinen Knappheit an Lebensmitteln in der Regel 
auch Aufnahme finden wird. 
Aber auch durch eine Staffelung der Höchstpreise, welche die durch 
die Versendung der Ware nach den früheren Absatzgebieten entstehenden