Full text: Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 2. (2)

R. Die Genossenschaften und der Krieg 303 
anlegen müssen, also erheblichen Geldbedarf haben, zu dessen Befriedigung 
die Genossenschaften berufen sind. Hierauf müssen sie sich einrichten. 
Hierzu wird der Abbau der Schuldnergesetzgebung kommen, die 
heute noch manchen Geschäftsmann sichert. Soll dieser Abbau nicht von 
zahlreichen Zusammenbrüchen begleitet sein, soll das neue Leben, das wir 
nach dem Kriege erwarten, nicht aus Ruinen erblühen, so wird es der tat- 
kräftigen Mitarbeit der Kreditgenossenschaften nicht entbehren können. 
II. Die Handwerkergenossenschaften. 
a) Die Organisation des Verdingungswesens. 
Auch die Handwerkergenossenschaften hatten infolge des Krieges 
mit Schwierigkeiten zu kämpfen; alle Schwierigkeiten, unter denen das Hand- 
werk zu leiden hatte, traten auch bei ihnen zutage. Nach den Erbebungen 
des Handwerks- und Gewerbekammertags sind 218 599 selbständige Hand- 
werker zu den Fahnen einberufen, davon mußten 126 513, das sind 57,9 % 
ihre Betriebe schließen. Das konnte nicht ohne Rückwirkung auf die Genossen- 
schaften bleiben, wozu kommt, daß diese selbst durch Einberufung von Vor- 
stands- und Aufsichtsratsmitgliedern mitunter Mühe hatten, den Geschäfts- 
betrieb geordnet weiter zu führen. Die größte Schwierigkeit entstand aber 
aus dem Mangel an Rohstoffen, der zeitweise den Betrieb völlig lahmzu- 
legen drohte. Gleichwohl sind die Genossenschaften bisher über die Kriegs- 
zeit überraschend gut hinweggekommen; nicht wenige haben sich den Be- 
dürfnissen der Kriegszeit schnell anzupassen vermocht, wovon die Geschäfts- 
erträgnisse beredtes Zeugnis ablegen. Der Erfolg ist zurückzuführen auf die 
Rührigkeit und Geschäftsgewandtheit der betreffenden Verwaltungen, sowie 
darauf, daß die Heeresaufträge vergebenden Stellen das Handwerk ange- 
messen berücksichtigen. 
Hierbei zeigte sich nun als sehr hinderlich, daß das Handwerk eine fest- 
gefügte, bewährte Organisation noch nicht besaß, um geschlossen größere Auf- 
träge übernehmen zu können. Es konnte der Heeresverwaltung natürlich 
nicht zugemutet werden, mit Tausenden einzelner Handwerker in Ver- 
bindung zu treten und mit jedem einzelnen besondere Verträge zu schließen. 
Hier erwies sich eine Organisation des Handwerks als erforderlich, die in 
der Lage war, Aufträge zu übernehmen und unter Überwachung der Aus- 
führung gute und pünktliche Arbeit zu gewährleisten. Allerdings hatte der 
Allgemeine Deutsche Genossenschaftsverband im Jahre 1910 im Hinblick 
auf die immer größer werdende Bedeutung der öffentlichen Arbeitsver- 
gebungen (Submissionen) auf die Errichtung von Lieferungs-(Submissions)= 
Genossenschaften hingewiesen und auch Leitsätze für ihre Einrichtung und ihre 
Geschäftsführung aufgestellt. Das Handwerk selbst verhielt sich indessen 
zunächst ablehnend. Erst als im Jahre 1913 der Handwerks- und Gewerbe- 
kammertag in Gemeinschaft mit dem Allgemeinen Deutschen Genossen- 
schaftsverband und dem Hauptverband gewerblicher Genossenschaften sowie 
einigen andern wirtschaftlichen Verbänden sich der Angelegenheit annahm, 
kam die Sache in Fluß. Die Arbeit war noch im Werden, als der Krieg aus- 
brach.