Nr. 12. 1914. 125
(Artlkel 13.)
Der Vorsitzende
der Einkommensteuer-Veranlagungskommission.
Nr. der Wehrbeltragslisstt
Nr. des Sollbuchs
veranlagungsbescheid.
Auf Grund des Gesetzes über einen einmaligen außerordentlichen Wehrbeitrag
vom 3. Juli 1913 wird der von Ihnen zu zahlende Wehrbeitrag auf
AMA
hiermit festgesetzt.
Dieser Betrag ist berechnet von einem beitragspflichtigen [Vermögen von abge-Frundt
... AM] sund Einkommen von . . . . . . . .. A].
ahldemaß 5 33 Abs. 1— 5. 33 Abs. 2 des Gesetzes ist eine Ermäßigung u %
gewährt.
« WegenderverfpätetenAbgabebetVermögengerklärungistgemäß§382kbs.2
desGeietzeggegenSieeinZuschlagvon....qufestgeseptwordenJ
DerWehtbeitragistinbreigleichenTeilbeträgendenje......... »Man
daöHauptollamtzu...·......... zu zahlen. Das erste Drittel ist spätestens
binnen drei Monaten nach Zustellung dieses Bescheides zu entrichten. Das zweite Drittel
ist bis zum 15. Februar 1915, das letzte Drittel bis zum 15. Februar 1916 zu entrichten.
Es steht Ihnen frei, die späteren Teilbeträge im voraus zu zahlen. Erfolgt die
Zlung mindestens drei Monate vor dem zelehlichen Zahlungstag, so sind Sie berechtigt,
% Jahreszinsen vom Tage der Einzahlung bis zum gesetzlichen Zahlungstermin in
Abzug zu bringen. Hierbei werden nur volle Monate berücksichtigt.
Der angegebene Vermögenswert gilt nach § 20 des Besigsteuergesetzes für eine
künftige Veranlagung zur Besigsteuer.
Gegen das Ergebnis der Veranlagung steht Ihnen das Rechtsmittel der Berufung
an die Eink st Berufungsk ission offen. Das Rechtsmittel ist binnen einer
Ausschlußfrist von einem Monat, von dem auf die Zustellung dieses Bescheides solgenden
Tage ab gerechnet, bei dem Unterzeichneten einzulegen.