Beilage Litt. C.
Strafprozeßkosten-Taxe.
Für einen Termin, in welchem eine wesentliche
Verhandlung stattgefunden
Für einen Termin, in welchem keine wesentliche
Verhandlung stattgefunden
Für eine schriftliche Verfügung, welche im Lauf
der Untersuchung nöthig und expedirt wird.
Die Expedition der Verfügungen ist jedoch
möglichst zu vermeiden.
Für nicht expedirte Verfügungen werden
blos Schreibgebühren (Nr. 10.) genommen.
Für Anzeigen und für Berichte, welche
zur Kontrole des Geschäftsgangs dienen,
oder von den vorgesetzten Behörden erfordert
werden, imgleichen für Berechnungen von
Kosten und Verfügungen zu deren Einzie-
hung, darf nichts angesetzt werden.
Für die Anfertigung der Fragstücke zum Schluß-
verhör, einschließlich der Schreibgebühren
Für die Abfassung des Erkenntnisses, einschließ-
lich der Terminsgebühren .. .. . ...
Für jede Ausfertigung des Erkenntnisses
Für Anfertigung des Akten-Auszuges
Für ein rechtliches Gutachten, Behufs der Be-
stätigung des Erkenntnisses
Für jeden Bogen Reinschrift
Für jeden Bogen Abschrift . ..
Für Emballage der Akten . ..
Für das Heften der Akten für jeden Band
Für Inrotulation der Akten:
a) für jedes General-Volumen ... .. . . ...
b) für jedes Spezial-Volumen ....
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