Full text: Bundes-Gesetzblatt des Norddeutschen Bundes. 1867. (1)

16. 
  
— 299 — 
Strafprozeßkosten-Taxe. 
  
  
Für Insinuationen, wobei es eines Empfangs- 
bekenntnisses bedarf .. .. ... . . ... -......... 
Für bie Vertheidigung. 
Der Vertheidiger erhält: 
a) für die Information aus den Akten und 
den Unterredungstermin 
b) für jeden andern Termin 
c) für einen schriftlichen Antrag ... 
d) für die Vertheidigung 
(nach Verhältniß der Wichtigkeit und 
Weitläuftigkeit der Sache, sowie nach 
Maaßgabe der Gründlichkeit der Ver- 
theidigung) . .. 
e) Schreibgebühren für den Bogen ... . . .. 
f)  Diäten auf Reisen über eine Viertelmeile 
täglich ... .. . .. . . ... 
Für Diäten und Reisekosten der Militair-Justiz- 
beamten. 
Auf Reisen erhalten die Militair-Justiz- 
beamten die reglementsmäßig ihnen zuste- 
henden Diäten und Reisekosten. 
  
42* 
  
7 — 
— 3 
1 —33 — 
1 bis 1 10 
– 5 
bis 
1 — 
2— 10 
— 2 
2 — 
  
Beilage
	        
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