Schluß-Protokoll
zu dem
Postvertrage zwischen dem Norddeutschen Bunde, Bayern, Würt-
temberg und Baden einerseits und Oesterreich andererseits.
Verhandelt Berlin, den 23. November 1867.
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Die Unterzeichneten versammelten sich heute, um den in Vollmacht ihrer Hohen
Kommittenten vereinbarten Postvertrag nach vorangegangener gemeinschaftlicher
Durchlesung zu unterzeichnen, bei welcher Gelegenheit noch folgende Verabredungen
und Erklärungen in das gegenwärtige Schluß-Protokoll niedergelegt wurden:
I. Zu Artikel 1. a) Da die Ausübung des Postregals in den zum Norddeutschen Bunde nicht
des Vertrages. gehörigen Gebietstheilen des Großherzogthums Hessen der Königlich
Preußischen Staatsregierung zusteht, so sollen für den Postverkehr mit
diesen Gebietstheilen dieselben Bestimmungen in Anwendung kommen,
nach welchen der Postverkehr mit dem Norddeutschen Bunde geregelt wird
b) Da die Ausübung des Postregals in dem Fürstenthum Liechtenstein der
Kaiserlich Königlich Oesterreichischen Staatsregierung zusteht, so sollen
für den Postverkehr mit dem Fürstenthum Liechtenstein dieselben Bestim-
mungen in Anwendung kommen, nach welchen der Postverkehr mit dem
Kaiserthum Oesterreich geregelt wird.
II. Zu Arti- In Berücksichtigung des Umstandes, daß das Staatspostwesen im Groß-
kel 10. des herzogthum Luxemburg sich auf den Betrieb der Fahrpost nicht erstreckt, ist man
Vertrages. damit einverstanden, daß für den Verkehr aus dem Gebiete des Großherzogthums
nach den Gebieten der kontrahirenden Staaten portopflichtige Briefe (Akten und
ähnliche Schriftensendungen) bis zum Gewicht von 1 Pfund einschließlich und
portofreie derartige Sendungen bis zum Gewicht von 4 Pfund einschließlich
zugelassen werden.
III. Zu Arti- Die in den Artikeln 11. 15. 16. und 17. vereinbarten Porto- und Ge-
fel 11., 15., 16. bührensätze werden auch auf die Korrespondenz mit den Kaiserlich Königlich
und 17.des Oesterreichischen Postanstalten in der Europäischen und Asiatischen Türkei, in den
Vertrages. Donaufürstenthümern, in Serbien und Egypten, sowie mit denjenigen Ländern,
wohin die Korrespondenz durch die gedachten Postanstalten vermittelt wird (China, Ost-