Full text: Bundes-Gesetzblatt des Norddeutschen Bundes. 1868. (2)

  
  
  
Maaßstab Zoll- 
Benennung der Gegenstände. der betrag. 
No Verzollung. 
Fl.  Kr 
c) Eier aller Art, Milch (auch geronnene, Rahm und Topfen) 1 Ztr. frei 
d) Frische, gesalzene oder getrocknete Blasen und Därme, Goldschläger- 
häutchen, dann Darmseile, d. i. Stricke aus groben Därmen (zum Ge- 
brauche bei Drehbänken, Schleifrädern u. dgl.), Honig » — 75 
e) Fleisch, zubereitetes, d. i. gesalzenes, geräuchertes; Speck; Fleischextract. " 1     50 
f) Butter, frische, gesalzene und eingeschmolzene ... " 2.       — 
g) Wachs (gelbes und weißes) .. . -............................ " 2          50 
h) Käse.............................. ........... -.-................ 2           20 
III. Fette, Oele, fette, Getränke und Speisen. 
7 Fette: 
a) Unschlitt .. . ... " frei 
b) Stearin, Stearinsäure, Paraflfnnn " 1 50 
8 Oele, fette, mit Ausnahme des Baum-, Palm und Cocosnußöls, so wie der 
parfümirten Oele, in Fässern oder Schläuchen und Blasen " — 75 
9 Bier: 
a) in Fässen . .. . . .. ............... " 1 50 
b) in Flaschen und Krügen (auch Plutzern) . ... "  5  -   
Anmerk. Für Rechnung des Staates wird eine innere Abgabe von dem ver- 
zollten Biere nur bei der Einfuhr in die geschlossenen Städte er- 
hoben werden. 
10 Wein (auch Obstwein, Wein= und Obstmost . . .. "  4   — 
11 Eßwaaren: 
a) Brot, gemeines, d. i. sowohl schwarzes als weißes, wie auch Schiffs- 
zwieback » frei 
b) Teigwerk (d. i. Nudeln und gleichartige, nicht gebackene Erzeugnisse aus 
Mehl), Sago, auch Sago-Surrogate. .. .. . . . . . . . . . ... .... . . .. . . ... » frei 
e) Senfpulver (in Blasen, Flaschen, Krügen), Senf, zubereiteter; Aale in 
Oel eingelegt (in Fässern) .. . . . . . . . .. . . . ......... .. .. .. .. . .. . . .. " 7 50 
d) Confitüren, Juckerwerk, Kuchenwerk; alle in Flaschen, Büchsen (hölzerne 
Schachteln ausgenommen) und dergleichen eingemachte, eingedämpfte oder 
  
auch eingesalzene, dann alle in Zucker, Honig, Oel oder sonst eingelegte 
Früchte, Gewürze, Gemüse und andere Consumtibilien (Pilze, Trüffeln, 
Geflügel, Seethiere u. dgl.); ferner Pasteten, Tafelbouillons, Gelees 
(Sulzen), Saucen und andere ähnliche Gegenstände des feineren Tafel- 
  
  
 
	        
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