Full text: Bundes-Gesetzblatt des Norddeutschen Bundes. 1868. (2)

A- 
Benennung der Gegenstände. 
Maaßstab 
der 
Verzollung. 
  
  
12 
13 
14 
  
genusses, Chocolade, Chocoladen. Surrogate und -Fabrikate, dann Cacao- 
masse und Cacao, gemahlen 
Anmerk. Wenn Eßwaaren in Umschließungen eingehen, die einem höheren 
Zolle unterliegen als die Eßwaare selbst, so sind dieselben nach dem 
Zollsatze für die Umschließungen zu verzollen. 
IV. Brenn-, Bau- und Werkstoffe. 
Holz, Kohlen und Torf: 
a) Brennholz (d. i. alles nicht vorgearbeitete gemeine Holz in unbehauenen 
 
Stämmen und Blöcken, Scheitern und Prügeln, die nicht länger als 
42 Wiener Zoll sind), auch Holzborke, Busch, Faschinen, Flechtweiden 
und Reisig 
b) Werkholz, gemeines (europäisches), roh, d. i. nicht vorgearbeitet, also in 
unbehauenen Stämmen länger als 42 Wiener Zoll, oder in Bandstöcken, 
Stangen, Pfahlholz u. s. w. und zugerichtet, d. i. Sägewaaren, Faß- 
holz (Dauben) und alles andere roh vorgearbeitete Werkholz, mit Aus- 
nahme der Fourniere. . . . .. .. ... . . . ....... .. ...... ........ . . .. .... 
c) Werkholz, außereuropäisches, in Blöcken, Brettern und Pfosten 
d)Holzkohlen, Torf, Torfkohlen, Braun- und Steinkohlen 
Drechsler- und Schnitzstoffe: Bernstein (Bernsteinmasse), Gagat (schwarzer Bern- 
stein), Hörner, Hornscheiben, Hornspitzen, Knochen, Klauen, Füße und Hufe, 
Schildpatt, Meerschaum, Wallfischbarten (Fischbein,  rohes), Stuhlrohr, un- 
gespalten, ungebeizt, Stöcke und Röhre, edlere (d. i. alle mit Ausnahme des 
Schilf- und Stuhlrohrs), Cocos- und Coquillasnüsse und Cocosnußschalen, 
Areka- und Steinnüsse; 
Elfenbein und andere Thierzähne, Perlmutter- und andere Muschel- 
schalen, roh oder blos geschnitten, in Platten und Blöcken 
Mineralien: 
a) Steine, rohe, d. i. behauen und unbehauen, auch in Platten, doch nicht ge- 
schliffen und nicht polirt (z. B. Bruch-, Kalk-, Schiefer-, Mauersteine, 
Mühlsteine (ohne und mit eisernen Reifen oder Metallhülsen), Schleif- 
und Wetzsteine aller Art, Probirsteine, Feuersteine (Flintensteine), Tuf- 
stein, rohe Granit- und Marmorblöcke u. dgl.), Lithographirsteine (so- 
genannte Kehlheimer Platten), auch mit Zeichnungen oder Schrift, Dach- 
und Mauerziegeln, Schlacken, Sand (auch farbiger Streusand, mit Aus- 
  
1 Ztr. 
100 
Wr. 
Kbtfß. 
1 Zttr. 
  
frei 
frei 
frei 
frei 
frei 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.