Full text: Bundes-Gesetzblatt des Norddeutschen Bundes. 1868. (2)

No 
Benennung der Gegenstände. 
Maastab der Verzollung. 
  
Zollbetrag. 
Fl.  Kr. 
  
15 
16 
  
nahme der Schmalte), Kalk und Gyps, gebrannt und ungebrannt, Mör- 
tel, Amianth und Asbest. 
Erze, z. B. Blei., Eisen-, Kupfer-, Zink, und Zinnerze, Gold- und 
Silberstufen, Kobalt- und Nickelerze. 
Puzzuolan- und Santorinerde (auch Cement und Traß), Mergel, 
Lehm, gemeiner Ziegel- und Töpferthon, Trippel--, Talk- und Walker- 
erde, Bolus (auch Siegelerde), Maltheser Erde (weißer Bolus), Blut- 
stein, Braunstein, Farberde, gelbe, grüne, rothe, Graphit (Wasserblei, 
Reißblei), Kolkothar, Ocker, Bimsstein und Schmirgel, Fluß- und 
Schwerspath, Satinober, Umbra, weiße Pfeifen- und andere Erden zur 
Erzeugung von Steingut oder Porzellan, alle diese Gegenstände auch 
gemahlen und geschlemmt, Kreide, weiße und schwarze, roh, unge- 
schnitten und geschlemmt, Garten- und Mooredee ... 
Anmerk. Steinmetzarbeiten, gemeine, z. B. Thür- und Fensterstöcke, Säulen 
und Säulenbestandtheile, Rinnen, Röhren, Tröge u. dgl.) unge- 
schliffen, mit Ausnahme jener aus Alabaster und Marmor, werden 
den behauenen Steinen beigezählt. 
b) Schiefertafeln (auch in Holzrahmen der Nr. 37. a. und c.), Schiefer- 
griffel (nicht bemalt oder angestrichen oder mit anderen Materialien in 
Verbindung), Schieferpapier und Tafeln daraus, ohne Verbindung mit 
anderen Materialien, Kreide und Rothstein, geschnitten, Bimsstein, ge- 
formt, Bimsstein-, Glas-, Sand- und Schmirgelpapier, Bimsstein- und 
Schmirgeltuch .. . . ... . . .. 
V. Arzenei-, Parfümerie-, Farb-, Gerb- und chemische 
Hülfsstoffe. 
Oele, ätherische: 
a) Bernstein-, Hirschhorn., Kautschuck., Lorbeer-, Rosmarin-und Wachholderöl. 
b) Oele, ätherische, d. i. alle mit Ausnahme der vorstehend unter a. und 
der unter Nr. 17. genannten ätherischen Oele, dann parfümirte Essige, 
Fette und Oele . .. . . .. . . . . ... . . .. . . . .. . . .. 
Anmerk. Wenn die unter a. und b. genannten Essige, Fette und Oele in Be- 
hältnissen mit Etiquetten, Gebrauchsanweisungen u. dergl. vorkom- 
men, durch welche sie sich als Parfümeriewaaren darstellen, so sind 
sie als Parfümeriewaaren zu behandeln. - 
Farbwurzeln, gemeine, gemahlen und ungemahlen, als: echte und falsche Alkanna, 
Curcumä, Krapp, dann Waid, Wau, Saslor, Färbeginster, Kermeskörner. 
  
  
frei 
 
	        
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