Full text: Bundes-Gesetzblatt des Norddeutschen Bundes. 1868. (2)

No 
Benennung der Gegenstände. 
Maaßstab 
der 
Verzollung. 
  
Zoll- 
betrag. 
Fl. 
  
  
Kr. 
  
48 
49 
  
Kohlenpulver, Buchdrucker- und Frankfurterschwärze), Schuhwichse und 
Wagenschmiere, Pechfackeln . . . . . .. 
d) Tusche, Reißkohlen, Farbstifte, nicht in Rohr oder Holz gefaßt; alle 
Farben in Bläschen, Kapseln, Muscheln, Pasten und Kästchen; Par- 
fümeriewaaren und Schminken, mit Ausnahme der weißen; Zündhütchen, 
gefüllte .. .. .... . .. . . . ............... .. . . .... .. .... . ...... . . . .. 
Anmerk. Kommen biese Gegenstände in Umschließungen vor, welche ihrer Be- 
schaffenheit nach zu den kurzen Waaren gehören, so unterliegen sie 
dem Zolle der Umschließung. 
e) Feuerwerkskörper, Hefe, künstliche (einschließlich der Preßhefe), Fabri- 
kate aus Gallerten, Räucherkerzchen, Siegellack, Aetzkali und Aetzstein, 
Chlorkalilauge (Eau de Javelle), Phosphor, Phosphorsäure, Chloro- 
form, Schwefeläther, Quecksilberpräparate (auch Zinnober); Chlormagne- 
sium, schwefelsaure und kohlensaure Magnesia, Karbolsäure (Kreosot) 
Tinten und Tintenpulver  . .. ... . . . . . . .. . . .. 
Literarische und Kunstgegenstände: 
a) Bücher, Karten (wissenschaftliche), Musikalien, Papier, beschriebenes 
(Acten und Manuscripte .... .. .. . . .. . . . .. 
b) Bilder auf Papier, d. i. Kupfer- und Stahlstiche, Steindrücke, Holz- 
schnitte, Photographien u. dgl. 
e)  Gemälde, d. i. Gemälde auf Holz und unedlen Metallen, nicht lackirt, 
auf Leinwand und Stein, dann auch Originalbilder und Zeichnungen 
auf Papier (nicht durch den Druck oder Stich oder auf chemischem 
Wege vervielfältigte), und Bilddruck- Platten aus unedlen Metallen oder 
Holz......................................................... 
XIII. Abfälle. 
Abfälle: 
a) Kleien, Spreu, Oelkuchen, Oelkuchenmehl und andere Rückstände von 
ausgesottenen oder ausgepreßten Früchten und Samen; Lohziegel (Loh- 
kuchen, ausgelaugte Lohe), Blut, flüssiges und eingetrocknetes, Flechsen und 
Sehnen, Dünger, thierischer (auch Poudrette), ausgelaugte Pflanzenasche, 
Torf-, Steinkohlen- und Braunkohlenasche, Kalkäscher, Knochenschaum 
  
1 Ztr. 
* 
  
12 
frei 
frei 
frei 
  
  
75
	        
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