Full text: Bundes-Gesetzblatt des Norddeutschen Bundes. 1868. (2)

  
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Abgabensätze 
  
  
Maaß 
 stab der 
Benennung der Gegenstände. nach dem  nach dem 
No   Ver-   30-Thaler-  52-Gulden- 
 zollung. Fuß. Fuß. 
Rthlr. Sgr. Fl. Kr. 
 
Anker- und Schiffsketten), Kochgeschirre, Nägel, Draht-  
stifte, Gußstifte und Holzschrauben, Pfannen, Pflug-  
schaaren, Plätteisen, grobe Ringe, Roste, Schaufeln, 
gepreßte oder gegossene rohe Schlüssel, Schmiede- 
hämmer, Schraubenbolzen und -Muttern, Schürhaken, 
große Waagebalken, Wagen-, Thür- und Truhen- 
beschläge, Wagenfedern und gleichartige Gegenstände, 
alle diese Waaren weder vollständig abgeschliffen noch 
gefirnißt, verkupfert oder verzinnt; ferner Futterklingen 
(Strohmesser), Sensen und Sichen 1 Ztr.        1            10 
b) Andere auch vollständig abgeschliffene, gefirnißte, ver- 
kupferte oder verzinnte, als: Aexte, Degenklingen, 
Feilen, Hämmer, Hecheln, Hobeleisen, Kaffeetrommeln 
und -Mühlen, Schlösser, Schraubstöcke, grobe Messer 
zum Handwerksgebrauch, Stemmeisen, Striegeln,  
Thurmuhren, Tuchmacher. und Schneiderscheeren, 
Zangen u. dgl. m. . . . . .. . . . . . . . . . .. .. . .. . . . . . . .. " 
3) Feine:  
  a)  Aus feinem Eisenguß,  polirtem  Eisen oder Stahl,  oder 
aus Eisen oder Stahl in Verbindung mit anderen 
Materialien, soweit sie dadurch nicht unter die kurzen 
Waaren fallen, als: Gußwaaren (feine), lackirte Eisen- 
waaren, Messer, metallene Stricknadeln, metallene 
Häkelnadeln, Scheeren, Schwertfeger-Arbeit etc., 
jedoch mit Ausnahme der nachstehend unter b. ge- 
nannten " 4 — 7 
b) Nähnadeln; Schreibfedern aus Stahl und anderen 
unedlen Metallen; Uhrfournituren und Uhrwerke aus 
unedlen Metallen; Gewehre aller Art . . . . . .. . . . . . "   10  —-  17   30 
  
  
2 
20 
2 
20 
 
40 
  
  
  
  
  
7 Erden und Erze: 
Erden und rohe mineralische Stoffe, als: 
Kalk und Gyps, gebrannt und ungebrannt; Mörtel, Amianth 
und Asbest; 
Erze, z. B. Blei-, Eisen-, Kupfer-, Zink- und Zinn-Erze, 
  
  
  
  
Gold- und Silberstufen, Kobalt- und Nickel-Erze; 
  
  
  
 
	        
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