Full text: Bundes-Gesetzblatt des Norddeutschen Bundes. 1868. (2)

  
No 
  
Benennung der Gegenstände. 
Maaß- 
stab der 
Ver- 
zollung. 
Abgabensätze 
  
nach dem 
30-Thaler- 
Fuß. 
Rthlr. Sgr. 
nach dem 
52-Gulden- 
Fuß. 
Fl. Kr. 
  
13 
  
Holz und andere vegetabilische und auimalische Schnitz- 
a) 
b) 
d) 
stoffe, sowie Waaren daraus, mit Ausnahme der 
Waaren von Schildpatt: 
Brennholz, auch Reisig; Holzkohlen; Holzborke oder Gerberlohe; 
Lohkuchen (ausgelaugte Lohe als Brennmaterial) 
Bau- und Nutzholz aller Art, auch gesägt oder auf andere Weise 
vorgearbeitet; ingleichen andere vegetabilische und animalische 
Drechsler- und Schnitzstoffe: 
1) Bernstein (Bernsteinmasse), Gagat (schwarzer Bernstein); 
Hobel- und Sägespäne; Hörner, Hornspitzen, Hornscheiben 
und Hornspäne; Knochen, ganz oder in Stücken, Klauen, 
Füße und Hufe; Schildpatt, Meerschaum, Wallfischbarten 
(Fischbein, rohes); Stuhlrohr, ungespalten, ungebeizt; 
Stöcke und Röhre, mit Ausnahme des Schilf- und Stuhl- 
rohrs; Cocos- und Coquillasnüsse und Cocosnuß- Schaalen; 
Areka- und Steinnüsse 
2) Elfenbein und andere Thierzähne; Perlmutter und andere 
Muschelschaale, roh oder blos geschnitten, in Platten und 
Blöcken . . . .. . . . .. 
c) Grobe, rohe, ungefärbte Böttcher-, Drechsler- und Tischler- 
arbeiten aus Holz, auch blos gehobelte Holzwaaren und Wagner- 
Arbeiten; grobe ungefärbte hölzerne Maschinen (auch Orehbänke, 
Mangeln, Mühlen, Pressen, Spinnräder und Webestühle), auch 
uneingelegte Parquetten, rohe ungefärbte; grobe Böttcherwaaren 
mit eisernen Reifen, gebrauchte; Besen von Reisig; grobe Korb- 
flechterwaaren. . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . .. . . . . . . . . .. . . . . .. ·... 
Holz in geschnittenen Fournieren; Korkplatten, Korkscheiben, 
Korksohlen, Korkstöpsel; Stuhlrohr, gebeiztes, gefärbtes oder 
gespaltenes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . ... .. .. . . . . 
e) Hölzerne Hausgeräthe (Möbel), eingelegte Parquetten und an- 
dere Tischler-, Drechsler- und Böttcherwaaren, sowie Wagner- 
Arbeiten, welche gefärbt, gebeizt, lackirt, polirt, oder auch in 
einzelnen Theilen in Verbindung mit Eisen, Messing, lohgarem 
Leder oder Glas verarbeitet sind; Möbel in Verbindung mit 
Bast-, Binsen-, Schilf-, Stuhlrohr-, Stroh- und Korbgeflechten; 
auch gerissenes Fischen . . .. . . . . 
  
Ztr. 
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