Maaß- Abgabensätze
Benennung der Gegenstände. stab der nach dem nach dem
. Ver- 30-Thaler- 52-Gulden-
No zollung. Fuß. Fuß.
Rthlr. Sgr. Fl. Kr.
f) Feine Holzwaaren (mit ausgelegter oder Schnitz-Arbeit), feine
Korbflechterwaaren, sowie überhaupt alle unter c., d. und e.
nicht begriffenen Waaren aus vegetabilischen oder animalischen
Schnitzstoffen, mit Ausnahme von Schildpatt; auch in Verbin-
dung mit anderen Materialien, soweit sie dadurch nicht unter
die kurzen Waaren fallen; Holzbronze; Bleistifte, Rothstifte und
ähnliche................................................ 1 Ztr. 4 -—- 7 —
g) Gepolsterte Möbel (mit oder ohne Ueberzug) aller Art . . . .. . . " 3 10 5 50
14 . Instrumente, Maschinen und Wagen:
a) Instrumente, ohne Rücksicht auf die Materialien, aus welchen
sie gefertigt sind:
1) Musikalische " 2 — 3 30
2) Astronomische, chirurgische, optische (mit Ausnahme der
gefaßten Augengläser und Operngucker), mathematische,
chemische (für Laboratorien), physikalische .. . frei frei
b) Maschinen:
1) Lokomotiven, Tender und Dampfkessell .. . 1 Ztr 1 15 2 37
2) Andere, und zwar, je nachdem der dem Gewichte nach
überwiegende Bestandtheil besteht:
α) aus Gußeieen " — 15 — 52
) aus Schmiedeeisen oder Stahl ... . ... . . . . . . . . . . .. " — 25 1 27
γ ) aus anderen unedlen Metallen. .. ... .. .. . . . . . . . . .. " 1 10 2 20
c) Wagen:
1) Eisenbahnwagen .. . . ... vom Werthe 10 Prozent.
2) andere Wagen mit Leder- oder Polsterarbit . . 1 Stück. 50 — 87 30
-15 Kautschuck und Guttapercha-Waaren:
a) Schuhmacher-, Sattler-, Riemer- und Täschnerwaaren, sowie
andere Waaren aus unlackirtem, ungefärbtem, unbedrucktem Kaut-
schuck, alle diese Waaren auch in Verbindung mit anderen Ma-
terialien, soweit sie dadurch nicht unter die kurzen Waaren fallen;
Schuhe von Filz oder Tuchecken in Verbindung mit Kautschuck;
übersponnene Kautschuckfäden 1 Ztr 4 — 7 —.