Full text: Bundes-Gesetzblatt des Norddeutschen Bundes. 1868. (2)

  
 
   
  
    
  
  
Maaß- Abgabensätze 
Benennung der Gegenstände. stab der nach dem nach dem 
. Ver-   30-Thaler-  52-Gulden- 
No zollung. Fuß. Fuß. 
Rthlr. Sgr. Fl. Kr. 
f) Feine Holzwaaren (mit ausgelegter oder Schnitz-Arbeit), feine 
Korbflechterwaaren, sowie überhaupt alle unter c., d. und e. 
nicht begriffenen Waaren aus vegetabilischen oder animalischen 
Schnitzstoffen, mit Ausnahme von Schildpatt; auch in Verbin- 
dung mit anderen Materialien, soweit sie dadurch nicht unter 
die kurzen Waaren fallen; Holzbronze; Bleistifte, Rothstifte und 
ähnliche................................................  1 Ztr.  4 -—- 7 — 
g) Gepolsterte Möbel (mit oder ohne Ueberzug) aller Art . . . .. . . "  3 10 5 50 
14 .  Instrumente, Maschinen und Wagen: 
a) Instrumente, ohne Rücksicht auf die Materialien, aus welchen 
sie gefertigt sind: 
1) Musikalische  " 2 — 3 30 
2) Astronomische, chirurgische, optische (mit Ausnahme der 
gefaßten Augengläser und Operngucker), mathematische, 
chemische (für Laboratorien), physikalische .. . frei frei 
b) Maschinen: 
1) Lokomotiven, Tender und Dampfkessell .. . 1 Ztr 1    15   2   37 
2) Andere, und zwar, je nachdem der dem Gewichte nach 
überwiegende Bestandtheil besteht: 
α) aus Gußeieen " — 15 — 52 
) aus Schmiedeeisen oder Stahl ... . ... . . . . . . . . . . .. " — 25   1   27 
γ ) aus anderen unedlen Metallen. .. ... .. .. . . . . . . . . .. " 1 10  2 20 
c) Wagen: 
1) Eisenbahnwagen .. . . ... vom Werthe 10 Prozent. 
2) andere Wagen mit Leder- oder Polsterarbit . . 1 Stück. 50 — 87 30 
-15 Kautschuck und Guttapercha-Waaren: 
a) Schuhmacher-, Sattler-, Riemer- und Täschnerwaaren, sowie 
andere Waaren aus unlackirtem, ungefärbtem, unbedrucktem Kaut- 
schuck, alle diese Waaren auch in Verbindung mit anderen Ma- 
terialien, soweit sie dadurch nicht unter die kurzen Waaren fallen; 
Schuhe von Filz oder Tuchecken in Verbindung mit Kautschuck; 
übersponnene Kautschuckfäden 1     Ztr   4 —  7  —. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
 
	        
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