Full text: Bundes-Gesetzblatt des Norddeutschen Bundes. 1868. (2)

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—. 
  
  
  
Maaß- Abgabensätze 
 stab der nach dem nach dem 
Benennung der Gegenstände. Ver- 30-Thaler-  52½- Gulden - 
No zollung. Juß.Juß. 
Rthlr. Sgr. Fl. Kr. 
c) Feine in Täfelchen, Kugeln, Büchsen, Krügen, Töpfen 1  Ztr.   2 — 3    30 
d) Parfümerien aller Art .. . . . . .. ... -   3   10   5 50 
Anmerk. Wenn die inneren Umschließungen, in welchen die Waare 
eingeht, für sich höher belegt sind, als die letztere, so wird 
dieser höhere Satz erhoben. 
26    Pelzwerk (Kürschnerarbeiten): 
a) Ueberzogene Pelze, Mützen, Handschuhe, gefütterte Decken, Pelz-  
futter und Besätze u. dgl.. ·............... "  22  —  38    30 
b) Fertige, nicht überzogene Schaafpelze, desgleichen weißgemachte 
und gefärbte, nicht gefütterte Angora- oder Schaaffelle, unge-  
fütterte Decken, Pelz. Futter und Besätze . . .. . .. . " 3 — 5 15 
27 Seide und Seidenwaaren: 
a) Seide, abgehaspelt (Greze) oder gesponnen; Floretseide, ge- 
kämmt, gesponnen oder gezwirnt, alle diese Seide nicht gefärbt; 
auch Abfälle von gefärbter Seide .. .. . . . . . . . . .. . .. . ... .. . .. frei frei 
b) Seide und Floretseide gefärbt. . .. .. .. . . .. . . .. . . ... .. . . .. ... 1 Ztr., 4 — 7 — 
c) Waaren aus Seide oder Floretseide, auch in Verbindung mit 
Metallfäden ............................................. " 40 — 70 — 
d) Waaren aus Seide oder Floretseide in Verbindung mit Baum- 
wolle, Leinen oder Wolle . . . . . .. . . . . .. " 30  —   52   30 
28 Steine  und  Steinwaaren: 
a) Steine, rohe oder blos behauene; Flintensteine, Mühlsteine, auch 
mit eisernen Reifen oder Metallhülsen; Schleif- und Wetzsteine 
aller Art, auch Probirsteine; grobe Steinmetzarbeiten, z. B. 
Thür- und Fensterstöcke, Säulen und Säulenbestandtheile, Rinnen, 
Röhren und Tröge und dergleichen, ungeschliffen, mit Ausnahme 
der Arbeiten aus Alabaster und Marmor; Schusser (Klicker) 
aus Marmor und dergleihen . . ...... frei frei 
b) Edelsteine aller Art, geschliffen, Perlen und Korallen ohne Fas- 
sung; Waaren aus Serpentinstein, Gyps und Schwefel Schiefer- 
tafeln in lackirten oder polirten Holzrahhen 1 Ztr. 15 52½ 
  
  
  
  
  
  
 
	        
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