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—.
Maaß- Abgabensätze
stab der nach dem nach dem
Benennung der Gegenstände. Ver- 30-Thaler- 52½- Gulden -
No zollung. Juß.Juß.
Rthlr. Sgr. Fl. Kr.
c) Feine in Täfelchen, Kugeln, Büchsen, Krügen, Töpfen 1 Ztr. 2 — 3 30
d) Parfümerien aller Art .. . . . . .. ... - 3 10 5 50
Anmerk. Wenn die inneren Umschließungen, in welchen die Waare
eingeht, für sich höher belegt sind, als die letztere, so wird
dieser höhere Satz erhoben.
26 Pelzwerk (Kürschnerarbeiten):
a) Ueberzogene Pelze, Mützen, Handschuhe, gefütterte Decken, Pelz-
futter und Besätze u. dgl.. ·............... " 22 — 38 30
b) Fertige, nicht überzogene Schaafpelze, desgleichen weißgemachte
und gefärbte, nicht gefütterte Angora- oder Schaaffelle, unge-
fütterte Decken, Pelz. Futter und Besätze . . .. . .. . " 3 — 5 15
27 Seide und Seidenwaaren:
a) Seide, abgehaspelt (Greze) oder gesponnen; Floretseide, ge-
kämmt, gesponnen oder gezwirnt, alle diese Seide nicht gefärbt;
auch Abfälle von gefärbter Seide .. .. . . . . . . . . .. . .. . ... .. . .. frei frei
b) Seide und Floretseide gefärbt. . .. .. .. . . .. . . .. . . ... .. . . .. ... 1 Ztr., 4 — 7 —
c) Waaren aus Seide oder Floretseide, auch in Verbindung mit
Metallfäden ............................................. " 40 — 70 —
d) Waaren aus Seide oder Floretseide in Verbindung mit Baum-
wolle, Leinen oder Wolle . . . . . .. . . . . .. " 30 — 52 30
28 Steine und Steinwaaren:
a) Steine, rohe oder blos behauene; Flintensteine, Mühlsteine, auch
mit eisernen Reifen oder Metallhülsen; Schleif- und Wetzsteine
aller Art, auch Probirsteine; grobe Steinmetzarbeiten, z. B.
Thür- und Fensterstöcke, Säulen und Säulenbestandtheile, Rinnen,
Röhren und Tröge und dergleichen, ungeschliffen, mit Ausnahme
der Arbeiten aus Alabaster und Marmor; Schusser (Klicker)
aus Marmor und dergleihen . . ...... frei frei
b) Edelsteine aller Art, geschliffen, Perlen und Korallen ohne Fas-
sung; Waaren aus Serpentinstein, Gyps und Schwefel Schiefer-
tafeln in lackirten oder polirten Holzrahhen 1 Ztr. 15 52½