Full text: Bundes-Gesetzblatt des Norddeutschen Bundes. 1868. (2)

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Betrag 
Einnahme. für 
1869. 
Rthlr. 
Die nach Artikel 62. der Verfassung des Norddeutschen 
Bundes dem Bundes-Feldherrn zur Verfügung 
zu stellenden 225 Thaler jährlich für den Kopf 
der, auf Ein Prozent der Bevölkerung von 1867. 
zu normirenden, vorbehaltlich der Regulirung 
nach dem Resultate der im Dezember 1867. statt- 
gehabten Volkszählungen, vorläufig zu 299,000 
Mann angenommenen Friedens-Präsenzstärke des 
Bundesheeres betragen . .. . .. . .. .. . . . . . .. 67,275,000 
Hiervon ab: 
Ausfall an dieser Einnahme für das Jahr 1869. in 
Folge der mit einzelnen Bundesstaaten getroffenen 
Vereinbarungen, wonach dieselben für die ersten 
Jahre einen geringeren, allmählig bis zum vollen 
Satze steigenden Betrag zu entrichten haben............ 937,138 
Es bleiben daher nur disponibel................... 66,337,862 
  
 
	        
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