Full text: Bundes-Gesetzblatt des Norddeutschen Bundes. 1869. (3)

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(Nr. 270.) Auf Grund der Bestimmung im Artikel 20. des Vertrages 
zwischen dem Norddeutschen Bunde, Bayern, Württemberg, Baden und Hessen, 
die Fortdauer des Zoll= und Handelsvereins betreffend, vom 8. Juli 1867. 
(Bundesgesetzbl. S. 81.) sind von dem Präsidium des Deutschen Zoll= und 
Handelsvereins, nach Vernehmung des Ausschusses des Bundesrathes für Zoll- 
und Steuerwesen, folgenden Direktivbehörden und Hauptämtern die nachbenannten 
Beamten als Vereinsbeamte beigeordnet worden, und zwar: 
I. als Vereinsbevollmächtigte: 
1) der Königlich Sächsischen Zoll= und Steuerdirektion zu Dresden der 
bisher dem Königlich Wüttembergischen Steuerkollegium zu Stuttgart 
und der Großherzoglich Badischen Zolldirektion zu Carlsruhe als 
Vereinsbevollmächtigter beigeordnet gewesene Königlich Preußische Ober- 
Regierungsrath Daniel mit dem Wohnsitz in Dresden, 
2) dem Königlich Württembergischen Steuerkollegium zu Stuttgart und 
der Großherzoglich Badischen Zolldirektion zu Carlsruhe der Königlich 
Preußische Geheime Regierungsrath v. Lessing mit dem Wohnsitz in 
Carlsruhe; 
II. als Vereinskontroleure: 
A. im Königreich Preußen: 
1) den Hauptämtern zu Breslau, Ratibor, Myslowitz und Neustadt der 
Königlich Bayerische Ober=Grenzkontroleur Hering mit dem Wohnsitz 
in Breslau, 
2) den Hauptämtern zu Görlitz, Mittelwalde, Liebau und Schweidnitz der 
Königlich Sächsische Ober=Steuerkontroleur Raabe mit dem Wohnsitz 
in Schweidnitz, 
3) den Hauptämtern zu Hannover, Hildesheim und Münden der Königlich 
Württembergische Zollinspektor Mornhinweg mit dem Wohnsitz in 
Hannover, 
4) den Hauptämtern zu Sebaldsbrück und Geestemünde an Stelle des in 
den Landesdienst zurückberufenen Königlich Bayerischen Zollinspektors 
Hofreiter der Königlich Bayerische Revisions=Oberkontroleur Lossow 
mit dem Wohnsitz in Bremen, 
5) dem Hauptamte zu Colbergermünde der den Hauptämtern Stettin, 
Swinemünde und Anklam als Vereinskontroleur beigeordnete Königlich 
Bayerische Zollinspektor Brunner unter Entbindung von der Kontrole 
des Hauptamtes Anklam und unter Beibehaltung seines Wohnsitzes in 
Stettin, 
6) dem Hauptamte zu Anklam der den Hauptämtern Stralsund und 
Wolgast als Vereinskontroleur beigeordnete Königlich Bayerische Zoll- 
inspektor Höher unter Beibehaltung seines Wohnsitzes in Stralsund; 
B. im
	        
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