Full text: Bundes-Gesetzblatt des Norddeutschen Bundes. 1869. (3)

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(Nr. 264.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen 
des Norddeutschen Bundes 
den Königlich Preußischen Legationsrath Guido v. Grabow 
zum Generalkonsul des Norddeutschen Bundes für die Republik Venezuela zu 
ernennen geruht. « 
Derselbe ist zugleich als Geschäftsträger des Norddeutschen Bundes bei der 
Regierung der genannten Republik beglaubigt worden und hat sein Beglaubigungs- 
schreiben in dieser Eigenschaft am 15. Februar d. J. übergeben. 
(Nr. 265.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen 
des Norddeutschen Bundes 
den Kaufmann Theodor Schultz zu Zanzibar 
zum Konsul des Norddeutschen Bundes daselbst zu ernennen geruht. 
(Nr. 266.) Seine Mjestät der König von Preußen haben im Namen 
des Norddeutschen Bundes 
den Kaufmann Adolph Seinecke zu Cincinnati 
zum Konsul des Norddeutschen Bundes daselbst zu ernennen geruht. 
(Nr. 267.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen 
des Norddeutschen Bundes den Geschäftsträger des Norddeutschen Bundes bei 
der Regierung der Republik Chili, Lewenhag en, zugleich zum Generalkonsul des 
Norddeutschen Bundes für die genannte Republik zu ernennen geruht. 
(Nr. 268.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen 
des Norddeutschen Bunde: 
den Kaufmann Bernhard Eckelmann zu Ponce (Portoriko) 
zum Vizekonsul des Norddeutschen Bundes daselbst zu ernennen geruht. 
  
Redigirt im Büreau des Bundeskanzlers. 
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober=Hofbuchdruckerel 
E v. Decker).
	        
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