Full text: Bundes-Gesetzblatt des Norddeutschen Bundes. 1869. (3)

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(Nr. 276.) Allerhöchster Erlaß vom 26. April 1869., betreffend die Versetzung der Festung 
Königstein, der Ortschaft Dom-Kietz bei Brandenburg und des Fleckens 
Wandsbeck in höhere Serviceklassen. 
Auf Grund der Bestimmung im § 19. des Gesetzes, betreffend die Ouartierleistung 
 für die bewaffnete Macht während des Friedenszustandes, vom 25. Juni 
1868. (Bundesgesetzbl. S. 523.) und nach erfolgter Zustimmung des Bundes- 
rates genehmige Ich hiermit im Namen des Norddeutschen Bundes, auf Ihren 
Bericht vom 24. dieses Monats, daß vom I. Januar 1869. ab die Festung 
Königstein aus der IV. in die III. Serviceklasse, die Ortschaft Dom Kietz bei 
Brandenburg aus der V. in die II. Serviceklasse und der Flecken Wandsbeck aus 
der III. in die II. Serviceklasse versetzt werden. 
Dieser Erlaß ist durch das Bundesgesetzblatt zu veröffentlichen. 
Berlin, den 26. April 1869. 
Wilhelm. 
Gr. v. Bismarck=Schönhausen. 
An den Kanzler des Norddeutschen Bundes. 
(Nr. 277.) Bekanntmachung, betreffend die Ernennung der Bevollmächtigten zum Bundesrate 
 des Norddeutschen Bundes. Vom 8. Mai 1869. 
Auf Grund der Artikel 6. und 7. der Verfassungsurkunde für den Nord- 
deutschen Bund sind zu Bevollmächtigten zum Bundesrate ernannt worden, 
und zwar: 
von Seiner Majestät dem Könige von Preußen: 
der unterzeichnete Kanzler des Norddeutschen Bundes, 
der Staats- und Kriegsminister, General der Infanterie v. Roon, 
der Präsident des Bundeskanzleramts, Wirkliche Geheime Rath 
Delbrück, 
der Generalleutnant und Direktor des Allgemeinen Kriegsdeparte- 
ments v. Podbielski, 
der Vizeadmiral Jachmann, 
der Generalsteuerdirektor Wirkliche Geheime Rath v. Pommersche 
 
der General-Postdirektor v. Philipsborn,  

	        
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