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(Nr. 552.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen
des Norddeutschen Bundes
den Kaufmann Heinrich Werlemann zu Lüttich
zum Konsul des Norddeutschen Bundes daselbst zu ernennen geruht.
(Nr. 553.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen
des Norddeutschen Bundes
den Kaufmann John Makintosh
zum Vizekonsul des Norddeutschen Bundes zu Inverness zu ernennen geruht.
(Nr. 554.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen
des Norddeutschen Bundes
den Kaufmann P. S. B. Wesenberg
zum Vizekonsul des Norddeutschen Bundes in Laurvig, und
den Kaufmann A. Natvig
zum Vizekonsul des Norddeutschen Bundes in Krageroe zu ernennen geruht.
(Nr. 555.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen
des Norddeutschen Bundes
den Kaufmann Joseph Strangmann
zum Vizekonsul des Norddeutschen Bundes zu Waterford zu ernennen geruht.
(Nr. 556.) Dem Kaufmann H. Kock zu Heiligenhafen ist Namens des
Norddeutschen Bundes das Exequatur als Königlich Schwedisch-Norwegischer
Vizekonsul daselbst an Stelle des verstorbenen Vizekonsuls Branman ertheilt worden.
Berichtigung.
In der im 26. Stück des Bundesgesetzblattes für 1869. abgedruckten Ge-
werbeorbnung für den Norddeutschen Bund vom 21. Juni 1869. ist S. 280.
§. 150. Z. I. statt „130 zu setzen: 131.
Redigirt im Büreau des Bundeskanzlers.
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei
(R. v. Decker).