Full text: Bundes-Gesetzblatt des Norddeutschen Bundes. 1870. (4)

— 612 — 
(Nr. 552.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen 
des Norddeutschen Bundes 
den Kaufmann Heinrich Werlemann zu Lüttich 
zum Konsul des Norddeutschen Bundes daselbst zu ernennen geruht. 
(Nr. 553.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen 
des Norddeutschen Bundes 
den Kaufmann John Makintosh 
zum Vizekonsul des Norddeutschen Bundes zu Inverness zu ernennen geruht. 
(Nr. 554.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen 
des Norddeutschen Bundes 
den Kaufmann P. S. B. Wesenberg 
zum Vizekonsul des Norddeutschen Bundes in Laurvig, und 
den Kaufmann A. Natvig 
zum Vizekonsul des Norddeutschen Bundes in Krageroe zu ernennen geruht. 
(Nr. 555.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen 
des Norddeutschen Bundes 
den Kaufmann Joseph Strangmann 
zum Vizekonsul des Norddeutschen Bundes zu Waterford zu ernennen geruht. 
  
(Nr. 556.) Dem Kaufmann H. Kock zu Heiligenhafen ist Namens des 
Norddeutschen Bundes das Exequatur als Königlich Schwedisch-Norwegischer 
Vizekonsul daselbst an Stelle des verstorbenen Vizekonsuls Branman ertheilt worden. 
  
Berichtigung. 
In der im 26. Stück des Bundesgesetzblattes für 1869. abgedruckten Ge- 
werbeorbnung für den Norddeutschen Bund vom 21. Juni 1869. ist S. 280. 
§. 150. Z. I. statt „130 zu setzen: 131. 
  
Redigirt im Büreau des Bundeskanzlers. 
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei 
(R. v. Decker).
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.