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Vorübergehende Jollfreihelt für Seitschriften
im AKustralischen Bund.
Zeitschriften mit Geschäftsanzeigen, die mehr
als 1/ des innerhalb des äußeren Umschlags ent-
haltenen Druckes ausmachen, sollen während eines
Zeitraums von vier Monaten vom 17. Oktober
d. Is. ab zollfrei zugelassen werden; nach Ab-
lauf dieser Zeit werden sie nach Nr. 352c des
neuen Zolltarifs mit 6 Pence für das Pfund
verzollt. (The Boanrd of Trade Journal.)
RKusfuhr-oll auf Rngoraziegen in Basutoland.
Laut einer in der = Natal Government Ga-
zette# vom 24. September d. Is. erlassenen Be-
kanntmachung hat der High Commissioner durch
Proklamation mit Wirksamkeit vom 1. Oktober
1907 ab auf die Ausfuhr von Angoraziegen
(Böcken oder Weibchen) aus Basutoland einen
Zoll von 100 Pfd. Sterl. für das Stück gelegt.
Dieser Zoll wird nicht erhoben bei der Ausfuhr
nach Kolonien und Gebieten, in denen ähuliche
gesetzliche Bestimmungen bestehen.
(The Board of Trade Journal.)
Durchfuhrzölle der Kapkolonie für den Verkehr nach
Deutsch-Südwestafrika.
Laut Verordnung des Schatzamts der Kap-
kolonie vom 12. Oktober 1907 wird für Wein
und Spirituosen, die nach Deutsch-Südwestafrika
weitergehen, auf die Einfuhrzölle ein Nachlaß ge-
währt, so daß als Durchfuhrzoll erhoben wird für:
Spirituosen, nämlich:
Liköre, Kordials und versetzte
Spirituosen, mehr als 3v. H.
Alkohol von Normalstärke
enthaltend Imperialgallon
Andere trinkbare Spirituosen,
die mehr als 3 v. H. Alko-
hol von Normalstärke ent-
halten Gallon
von Normalstärke
Für Spirituosen, deren Alko-
holgehalt mehr als 15 v. H.
binter der Normalstärke zu-
rückbleibt, wird kein Zoll-
nachlaß gewährt.
Weine der Tarifnummern
41—e Innpperialgallon 1 Schill. 6 Pre.
Nach den am gleichen Tage erlassenen Aus-
führungsbestimmungen zu der vorstehenden Ver-
ordnung müssen alle Waren, für die ein Zoll-
nachlaß beansprucht wird, über die Zollämter in
3 Schill.
3 Schill. 6 Pce.
Raman's Drift oder Rietfontein oder andere, von
Zeit zu Zeit in der Government Gazette bekannt
zu machende Amter geleitet werden.
(The Cape of Good Hope Government Ciazettc.)
Handelsvertehr zwischen China und Indochina.
Der Handelsverkehr zwischen China und Indo-
china über die Grenzplätze Lungchow, Mengtsze
und Szemao hat nach den Veröffentlichungen der
chinesischen Scezollverwaltung im Jahre 1906
folgenden Verlauf genommen.
Lungchow. Der Gesamtumsatz im Jahre
1906 hat gegenüber dem Vorjahre, wo er 230 452
Haikwan-Taels betrug, eine weitere Abnahme um
44178H.-T. erfahren und somit nur 186274 H.-T.
betragen gegenüber 395526 H.-T. im Jahre 1904.
Die Einfuhr hatte einen Wert von 126921H.-T.
gegenüber 163 330 im Jahre 1905 und 293 180
im Jahre 1904. Hauptartikel waren: Japanisches
Baumwollengarn, weiße und gelbe Bohnen, Farb-
stoffe, Reis, Holz.
Der Wert der Ausfuhr betrug 59 353 H.-T.
gegen 67 122 im Jahre 1905 und 102 346 im
Jahre 1904. Hauptartikel waren: Eisenpfannen
Kueichow-Opium, Papier, Erdunßöl.
Danach ist der Handel Lungchows immer noch
sehr unbedentend, der Grenzhandel nach Tonking
binüber ist kaum nennenswert. Der Platz erhofft
immer noch die Besserung seines Handels durch
die Verlängerung der Tonking-Eisenbahn nach
Lungchow, die den Ort in direkte Eisenbahnver-
bindung mit dem Seehafen Haiphong bringen
soll. Auf der anderen Seite hofft man jetzt,
nach der Eröffnung von Nanning, mit diesem Ort
in ständige Verbindung durch flachgehende Dampfer
kommen zu können — vorläufig allerdings ohne
Aussicht auf nahe Verwirklichung.
Mengtsze. Trotz schlechter Geschäftslage für
die in Mengtsze ansässigen Firmen, von denen
eine Anzahl im Herbst 1906 die Türen schließen
mußte, und trotz überaus schlechter Ernte, die
eine Hungersnot im Gefolge zu haben drohte,
schloß das Jahr 1906 doch mit der höchsten bis-
her erreichten Ziffer des Gesamtumsatzes, nämlich
10 824 864 H.-T., ab gegenüber 9 592 945 H.-T.
im Jahre 1905 und 10747 299 H.-T. im Jahre
1904. Zu diesem Erfolge hat in erster Linie
beigetragen der Zuwachs der Bevölkerung um
30 000 bis 40 000 Arbeiter, die längs der Ton-
Yũ Eisenbahnstrecke beschäftigt waren,
und deren Anhang in Gestalt von fliegenden
Händlern, kleinen Ladeninhabern usw.
Die gesamte Einfuhr bezifferte sich auf
5 680 859 H.-T. gegenüber 4 801 109 im Jahre
1905 und 6 063777 im Jahre 1904; sie hat
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