Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1877. (11)

— 462 — 
  
  
  
  
Summe Titel 7 bis 22 1 
  
Betrag 
für das 
3 * Ausgabe. Etatsjahr 
S 3 1877/78. 
Mark. 
D. Zur Erweiterung von Festungsthoren und 
Thorbrücken im Interesse des Verkehrs, deren 
Kosten dem Reichsfestungsbaufonds nicht zur Last fallen 
(Artikel IV. Absatz 2 des Gesetzes vom 30. Mai 1873), 
und zwar: 
7. Zur Erweiterung des Königsthores in Königsberg i. Pr. 12.000 
8. Zur Erweiterung des Metzgerthores in Straßburg 123.300 
In Danzig. ç 
9. Zur Erweiterung des Neugärtner Thores . ... .. . ... . . . 212.000 
10.Zum Bau eines offenen Thores in der Kurtine Fuchs- 
Luhs. 320.000 
.In Magdeburg. 
11. Zur Erweiterung des Krökenthors . . . .. 133.000 
12. Zur Erweiterung des Charlottenthotes 80.000 
In Cüstrin. 
13.Zur Erweiterung des Berliner und Zorndorfer Thores 
einschließlich der erforderlichen Umgestaltungen an dem 
Redan 11 und dem Ravelin Albrecht . . .. 264.000 
14. Zur Ersatzbeschaffung für die Platzingenieur-Wohnung 
ühber dem Berliner Thor, welche in Folge der Er- 
weiterung abgebrochen werden mnutt . .. 90.000 
15. Desgleichen für eine Wallmeister-Wohnung über dem 
Zorndorfer Yor.. . . . . . . 18.000 
In Neisse. 
16. Zur Erweiterung des Berliner Thoreses. 36.000 
17. Desgleichen des Breslauer Thoress. 9.000 
18. Desgleichen. der Grottkauer Thorpassagge ... 57.000 
19. Desgleichen der Neustädter Thorpassage ..... . .. . . .. . . .. 145.000 
20. Desgleichen der inneren und äußeren Jerusalemer Thor- 
passgeee . . . .. . . . . .. . 107.000 
21.]Zur Erweiterung des Rheinthores in Rastatt. 21.500 
22. Zur Erweiterung des Augsburger Thores in Neu-Ulm 85.800 
1.713.600
	        
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