Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1877. (11)

— 470 — 
  
  
Betrag 
c für das. 
8 Ausgabe. Etatsjahr 
5 1877/78. 
Mark. 
11. Auf Grund des Eesetzes vom 18. Juni 1873 (Reichs- 
Gesetzbl. S. 143). 
Für den Bau der Eisenbahnen: 
1. on Rieding nach Remillll. 500.000 
2. pon Zabern nach Wasselnheim und von Barr nach Schlettstadt 400.000 
3. pvon St. Ludwig oder einem nördlich von dieser Station 
belegenen Punkte der Bahn Mülhausen-Basel bis zur 
Rheinmitte bei Hüningen . . .. . ..... .... . .. . ..... ... 330.000 
4. von Lauterburg nach Straßßrg .. 100.000 
5. von Mutzig nach Rotamm. 350.000 
. von Steinburg nach Buchsweiler . ..... ... . ... . .... . . .. 3.000 
7. Jvon Diedenhoen bis zur Landesgrenze in der Nähe von 
Sierk als Restbetrntgagagag .... . . .. 650.000 
8.von Mülhausen bis zr Rheinmitte bei Ottmarsheim, in 
der Richtung auf Müllben . .. . . .. 470.000 
9. Für die Herstellung des zweiten Geleises von 
Metz über Diedenhofen bis zur Grenze des 
Großherzogthums Luxembug 1.887 
Fürdie Ausrüstung, Erneuerung und Vervollstän- 
digung der Wilhelm-Luxemburg-Eisenbahn: 
10. zur Beschaffung von Betriebsmittten — 
11.zurEmeuerun«undVervollständigungderBahniund 
Bahnhoföanagen»................................ 96.000 
Außer den durch die Gesetze vom 22. November 
1871 und vom 15. Juni 1872 sub III bereits be- 
willigten Summen für die Reichs-Eisenbahnen 
in Elsaß-Lothringen: 
12. zur Vermehrung der Betriebsmitel . . .. 500.000 
13.zur Vervollständigung und Erweiterung der Bahn= und 
Bahnhofsanlaggen . . .. . . .. — 
Die Titel 10 und 12 bezw. die Reste aus den- 
selben übertragen sich Legenseitig 
Summe Kapitel 117 .. 3. 400. 887 
Summe IX (Kapitel 10 und 11) . 13„11 
  
  
 
	        
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