— 470 —
Betrag
c für das.
8 Ausgabe. Etatsjahr
5 1877/78.
Mark.
11. Auf Grund des Eesetzes vom 18. Juni 1873 (Reichs-
Gesetzbl. S. 143).
Für den Bau der Eisenbahnen:
1. on Rieding nach Remillll. 500.000
2. pon Zabern nach Wasselnheim und von Barr nach Schlettstadt 400.000
3. pvon St. Ludwig oder einem nördlich von dieser Station
belegenen Punkte der Bahn Mülhausen-Basel bis zur
Rheinmitte bei Hüningen . . .. . ..... .... . .. . ..... ... 330.000
4. von Lauterburg nach Straßßrg .. 100.000
5. von Mutzig nach Rotamm. 350.000
. von Steinburg nach Buchsweiler . ..... ... . ... . .... . . .. 3.000
7. Jvon Diedenhoen bis zur Landesgrenze in der Nähe von
Sierk als Restbetrntgagagag .... . . .. 650.000
8.von Mülhausen bis zr Rheinmitte bei Ottmarsheim, in
der Richtung auf Müllben . .. . . .. 470.000
9. Für die Herstellung des zweiten Geleises von
Metz über Diedenhofen bis zur Grenze des
Großherzogthums Luxembug 1.887
Fürdie Ausrüstung, Erneuerung und Vervollstän-
digung der Wilhelm-Luxemburg-Eisenbahn:
10. zur Beschaffung von Betriebsmittten —
11.zurEmeuerun«undVervollständigungderBahniund
Bahnhoföanagen»................................ 96.000
Außer den durch die Gesetze vom 22. November
1871 und vom 15. Juni 1872 sub III bereits be-
willigten Summen für die Reichs-Eisenbahnen
in Elsaß-Lothringen:
12. zur Vermehrung der Betriebsmitel . . .. 500.000
13.zur Vervollständigung und Erweiterung der Bahn= und
Bahnhofsanlaggen . . .. . . .. —
Die Titel 10 und 12 bezw. die Reste aus den-
selben übertragen sich Legenseitig
Summe Kapitel 117 .. 3. 400. 887
Summe IX (Kapitel 10 und 11) . 13„11