Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1877. (11)

— 472 — 
  
  
Wetrag 
— für das 
— Ausgabe. Etatsjahr 
# 1877/78. 
Mark. 
Außerdem für gemeinsame Zwecke (Gesammtbedarf 
vom I. Januar 1876 ab 6.407.502 (0. 
12. Kosten für die Armirung und Desarmirung der Festungen 127.387 
13. Aufwand für das Belagerungsmaterial, insbesondere zur 
Neubeschaffung von Belagerungsgeschutzen mit voll- 
ständiger Ausrüstung an Munition, Fahrzeugen und 
Maschinen, behufs Formirung zweier Belagerungs- 
Trains zu je 400 Geschüuten 4. 108. 517 
14. Ausgaben für vorübergehende Einrichtungen zur Küsten- 
vertheidigung und Stromsperre . .. . . . . . . . . . . ... ... 4.897 
15. Kosten für Anlegung und Wiederherstellung von Eisen- 
bahnen im Interesse der Kriegführuunngng .. 3.957 
Summe Titel 12 bis 15 4.244.758 
Die Titel 12 bis 15 decken sich gegenseitig. 
Summe Kapitel 13 10. 168. 460 
14. Kriegsausgaben bei der Marine (Bedarf vom 1. Januar 
1876 ab 115.000 (0. 
Kosten der fortifikatorischen Armirung und Desarmirung, 
und zwar zur Vollendung der Frülfkakorischen Des- 
armirung der im Jahre 1870 angelegten provisorischen 
Küstenbatterien in Wilhelmshagden 30.000 
Summe Kapitel 14 für sich. 
15. vVergütungen für Kriegsleistungen (Bedarf vom 1. Januar 
1876 ab 2.950.150 A). 
Auf Grund des Gesetzes wegen der Kriegsleistungen und 
deren Vergütung vom 11. Mai 1851 (Preuß. Ges. 
Samml. S. 362) welches durch die Präsidialverordnung 
vom 7. November 1867 (Bundes-Gesetzbl. S. 125) im 
Norddeutschen Bunde eingeführt ist, sowie auf Grund 
des Reichsgesetzes vom 23. Februar 1874 (Reichs-Gesetzbl. 
S.10900) . ... .. .. . . . .. . .. . 100.000 
  
  
  
Summe Kapitel 15 für sich. 
 
	        
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