Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1877. (11)

476 
  
Kapitel. 
Titel. 
Ausgabe. 
Mark. 
Preußen 
rc. 
Sachsen. 
Mark. 
1Ueberhautt 
ür das 
tatsjahr 
1877|78. 
Mark. 
  
  
Uebertrag .. . . . 
selben wieder aufgenommen werden mußten; 
Badekurkosten für verwundete und im Kriege 
erkrankte Mannschaften vom Feldwebel ab- 
wärts; Kosten für die den Verwundeten be- 
schafften künstlichen Glieder 2c. (Bedarf vom 
1. Januar 1876 ab 80.422400 . 
Für Desinfizirung und Widerinstandsetung. der 
zu Reserve.) Gpfangenen. und Etappen-Laza- 
rethen benutzten Lokale vor deren Rückgabe in 
den gewöhnlichen Gebrauch, sowie zu den auf 
Grund des Kriegsleistungsgesetzes zu zahlen- 
den Entschädigungen (Bedarf vom 1. Ja- 
nuar 1876 ab 19.5160 
Summe Titel 4 bis 6 4 
Beihülfen für Offiziere und Beamte zu 
den Kosten für Badereisen 2c. behufs Heilung 
ihrer aus dem Felde herstammenden Leiden 
(Bedarf vom 1. Januar 1876 ab 467.034./0) 
— 
Summe Titel 7 für sich. 
Artillerie= und Waffenwesen. 
Zum Retablissement, zum Ersatz und zur Ap- 
tirung des besseren Theils der Zündnadelge- 
wehre und zum Ersatz der verbrauchten Muni- 
tion; zur Beschaffung einer Ersatz-Garnitur 
Gewehre für die in hrer Gesammtheit nicht 
mehr vollständig kriegsbrauchbaren Zündnadel- 
ewehre, sowie zur Beschaffung der zugehörigen 
etallpatronen bezw. der Materialien zu den- 
selben; zum Retablissement und theilweisen 
Ersatz des im Kriege abgenutzten Feld-Artillerie- 
materials und zur Beschaffung der zugehörigen 
Munition; zum äblisemen des bei den Be- 
lagerungen im Gebrauch gewesenen Materials 
  
100.000 
30.000 
3.000 
4.200 
100.000 
34.200 
3.000 
  
133.000 
277.000 
4.200 
560 
137.200 
277.560 
  
  
  
 
	        
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