Kapitel.
Titel.
Einnahme.
Betrag
für das
Etatsjahr
1877/78.
Mark.
Sa.
8b.
8c.
Uebertrag . . ...
Zu den Ausgaben in Folge des Krieges gegen Frankreich
für Rechnung des vormaligen Norddeutschen Bundes
aus dem Antheil des letzteren
Zu den Ausgaben in Folge des Krieges gegen Frankreich
für Rechnung der ganzen Kriegsgemeinschaft.
Zu den Ausgaben für das Retablissement bei der Land-
armee auf Grund des Artikels 2 F. 5 des Gesetzes vom
2. Juli 1873 (Reichs-Gesetzbl. S. 185), sowie auf Grund
des F. 2 des Gesetzes vom 16. Februar 1876 (Reichs-
Gesetzbl. S. 20) aus dem Antheile des vormaligen Nord-
deutschen Bundes, Badens und Südhessens an der
Kriegskosten- Entschädigng
Summe Titel 1 bis 7 . . . ..
Reichs · Festungsbaufonds.
Zu den Ausgaben auf Grund der Artikel I und II des
Gesetzes vom 30. Mai 1873 (Reichs- Gesetzbl. S. 123)
aus dem Reichs-Festungsbaufods
Zur Erweiterung von Festungsthoren und Tborbrücken im
Interesse des Verkehrs, vorbehaltlich der Rückerstattung
aus den nach Artikel V des Gesetzes vom 30. Mai 1873
aufkommenden Erlösen für Festungsgrundstücke in Stettin
Für die Entfestigung von Pfalzburg) vorbehaltlich der
Rückerstattung aus den im Titel 8a bezeichneten Erlösen
Zum Bau eines Garnison-Lazareths in Ludwigsburg,
vorbehaltlich der Rückerstattung aus dem durch den Ver-
kauf des in Folge dieses Neubaues entbehrlich werdenden
Lazarethgrundstückes aufkommenden Erlöse
Zur Erweiterung der Umwallung von Straßburg aus
dem Reichs-Festungsbaufonds, vorbehaltlich der Rück-
erstattung aus den nach Maßgabe des Gesetzes vom
14. Februar 1875 (Reichs-Gesetzbl. S. 62) von der Stadt-
gemeinde in Straßburg zu entrichtenden 17.000.000 4
ür die entbehrlich werdenden Grundstückke .
6.210.259
10.482.460
2.826.168
7.991.994
27.510.881
23.261.700
1.706.600
197.000
35.000
1.300.000
26. 500. 300