Full text: Heft 1. Die Verfassungen des Norddeutschen Bundes vom 17. April 1867 und des Deutschen Reiches vom 16. April 1871.

Anlage 1. 
Die Entwürfe der Norddeutschen Bundesverfassung und 
das Verfaf'ungsbündniß vom 18. August 1866. 
In der Entstehungsgeschichte der Norddeutschen Bundesver- 
fassung sind drei Entwürfe aktuell geworden. Die Unheberschaft 
der beiden ersten (s. unten s. I. u. III) steht bei der Preußischen 
Regierung, der dritte ist zwischen den Norddeutschen Regierun- 
gen vereinbart worden (s. unten s. IV). Er hat das Verfassungs- 
bungis vom 18. August 1866 zur Voraussetzung (s. unten 
s. II). 
I. Die Preußischen Grundzüge vom 10. Juni 1866. 
In der Sitzung des Bundestags vom 9. April 1866 stellte 
Preußen den „dringlichen Antrag“ auf eine „Reform des Deutschen 
Bundes“, deren Vorlage durch Verständigung der Regierungen unter 
einander festgestellt und einer „aus directen Wahlen und allgemeinem 
Stimmrechte der ganzen Nation hervorgehenden Versammlung“ zur 
Beratung unterbreitet werden sollte#1 
In einer Circular-Depesche vom 10. Juni 1866 legte die 
Preußische Regierung, da ihr Antrag im Neuner-Ausschusse doch 
keine rechtzeitige Erledigung mehr finden werde, unmittelbar ihren 
„Bundesgenossen“ „die Grundzüge zu einer neuen Bundesverfassung 
mit der Bitte vor, sie einer sorgfältigen Erwägung unterziehen 
und sich zugleich über die Frage schlüssig machen zu wollen, ob sie 
eventuell, wenn in der Zwischenzeit bei der drohenden Kriegsgefahr 
die bisherigen Bundesverhältnisse sich lösen sollten, einem auf der 
Basis dieser Modifikationen des alten Bundesvertrages neu zu er- 
richtenden Bunde beizutreten geneigt sein würden ?.“ 
Diese Grundzüge vom 10. Juni 1866 haben folgenden 
Wortlauts: ·" 
Soo« S. Hahn, Zwei Jahre Preußisch-Deutsche Politik. Berlin 1868. 
2 Das, S. 123. — 
3 Ich gebe denselben nach einer vom Auswärtigen Amte mir gütigst 
übermittelten genauen Abschrift.
	        
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