Full text: Deutsche Staatsgrundgesetze. Heft 4. Die Verfassungsurkunde für den Preußischen Staat. Vom 31. Januar 1850.

Gesetz-Sammlung 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
Nr. 3— 
  
  
(Nr. 3212.) Verfassungs-Urkunde für den Preußischen Staat. Vom 
31. Januar 1850. 
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König 
von Preußen 2c. 2c. 
thun kund und fügen zu wissen, daß Wir, nachdem die von 
Uns unterm 5. Dezember 1848. vorbehaltlich der Revision 
im ordentlichen Wege der Gesetzgebung verkündigte und von 
beiden Kammern Unseres Königreichs anerkannte Verfassung 
des preußischen Staats der darin angeordneten Revision unter- 
worfen ist, die Verfassung in Uebereinstimmung mit beiden 
Kammern endgültig festgestellt haben. 
Wir verkünden demnach dieselbe als Staatsgrundgesetz, 
wie folgt: 
  
  
  
Titel I. 
Vom Staatsgebiete. 
Artikel 1. 
Alle Landestheile der Monarchie in ihrem gegenwärtigen 
Umfange bilden das preußische Staatsgebiet. 
Artikel 2. 
Die Gränzen dieses Staatsgebiets können nur durch ein 
Gesetz verändert werden. 
Ges.-Samml. 
1850. 
S. 17.
	        
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