Gesetz-Sammlung
Königlichen Preußischen Staaten.
Nr. 3—
(Nr. 3212.) Verfassungs-Urkunde für den Preußischen Staat. Vom
31. Januar 1850.
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König
von Preußen 2c. 2c.
thun kund und fügen zu wissen, daß Wir, nachdem die von
Uns unterm 5. Dezember 1848. vorbehaltlich der Revision
im ordentlichen Wege der Gesetzgebung verkündigte und von
beiden Kammern Unseres Königreichs anerkannte Verfassung
des preußischen Staats der darin angeordneten Revision unter-
worfen ist, die Verfassung in Uebereinstimmung mit beiden
Kammern endgültig festgestellt haben.
Wir verkünden demnach dieselbe als Staatsgrundgesetz,
wie folgt:
Titel I.
Vom Staatsgebiete.
Artikel 1.
Alle Landestheile der Monarchie in ihrem gegenwärtigen
Umfange bilden das preußische Staatsgebiet.
Artikel 2.
Die Gränzen dieses Staatsgebiets können nur durch ein
Gesetz verändert werden.
Ges.-Samml.
1850.
S. 17.