Full text: Deutsche Staatsgrundgesetze. Heft 5. Die Verfassungs-Urkunde des Königreichs Bayern mit Beilagen und Anhängen. Vom 28. May 1818.

2. Das sog. Ablösungsgesetzt. Vom 4. Junt 1818. 275 
Schuldbriefen nach dem Nennwerthe an die Ablösungskasse entrichtet 
werden. 
Artikel 33. 
An den für Uebernahme der Privat-Grundzinse von der Ab- 
lösungskasse ausgegebenen Schuldbriefen wird alljährlich durch baare 
Abzahlung nach dem Nennwerthe getilgt: 
1) die in Annuitäten eingehende Summe, 
2) die in Baarzahlungen von dem Pflichtigen eingehenden Til- 
gungskapitale und Restzahlungen. 
3) der Belauf der Zinsen sämmtlicher mittelst Annuitäten und 
ihrer Restzahlungen bereits rückgekauften Ablösungs-Schuld= 
briefe. 
Waren unter 1. und 2. statt baarer Zahlung bereits Ablösungs- 
Schulrbriefe eingegangen, so geht deren Betrag von der zu tilgenden 
Summe dieses Jahres ab. 
Die wirklich jedes Jahr nach dem Nennwerth zur Einlösung 
gelangenden Ablösungs-Schuldbriefe werden durch das Loos bestimmt. 
Artikel 34. 
Dauernde Lasten, welche auf den Grundrenten ruhen, werden 
zu Kapital angeschlagen (bestehen sie in Jahresraten, im zwanzig- 
fachen Betrage derselben), und sind durch Erlegung des Kapital- 
werthes in Baarem oder in Ablösungs-Schuldbriefen der zu er- 
richtenden Ablösungskasse ablösbar. Die Rechte derjenigen, zu deren 
Gunsten solche Lasten aufgelegt sind, desgleichen die Rechte der Mit- 
betheiligten oder Hypothekgläubiger gehen auf die Ablösungs- 
Kapitalien über. 
Die Berechtigten können zu ihrer Sicherheit verlangen, daß 
diese eingehenden Einlösungs-Summen oder Ablösungs-Schüld-Briefe 
in so weit in gerichtliche Verwahrung genommen werden, als es 
durch den Inhalt ihrer Berechtigung gerechtfertigt ist. [Fideicommiß- 
besitzer genügen durch diese Hinterlegung den staats= und privat- 
rechtlichen Bestimmungen der Verfassungs-Urkunde. 
Artikel 35. 
Die über das Ablösungsgeschäft sich ergebenden Verhandlungen 
sowie die auszustellenden Fixations= und Ablösungs-Urkunden sind 
tax= und stempelfrei zu behandeln. 
Artikel 36. 
⅞l Es wird eine eigene Ablösungskasse bei der Staatsschulven- 
tilgungs-Austalt errichtet, welche unter Mitaussicht ständischer 
18“ 
Sp. 111. 
Sp. 115.
	        
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