Mißtrauen der Bundesglieder gegen Österreich. Man muß sich auf das Bundesrecht stützen. 5
2. Vertrauliches Schreiben an Minister v. Manteuffel.
[Ausfertigung.]
3. Januar 1855.
In fernerer Erledigung des sehr geehrten Erlasses vom 31. v. M.¹) erlaube ich mir
Nachstehendes g. g. zu berichten.
Wenn der Entwurf der Militärkonvention vom 20. April in seiner jetzigen Gestalt,
und namentlich so, wie er durch die Depesche des Grafen Buol vom 24. v. M. erläutert
worden ist, an die Bundesversammlung gelangt, so hat er keinenfalls auf die Zustimmung
der Mehrheit zu rechnen. Die Absicht, bei einer bevorstehenden Truppenaufstellung an=
dere Normen als die der Bundes=Kriegsverfassung zugrunde zu legen, erweckt eine all=
gemeine Besorgnis für die militärische Autonomie der Einzelstaaten, insbesondere nachdem
das österreichische Kabinett in der Depesche vom 24. v. M. vorschlägt, die Truppen des
7. bis 10. Bundesarmeekorps zu gleichen Teilen den Heeren der beiden Großmächte bei=
zugeben. Ich kann kaum glauben, daß man in Wien diesen Widerspruch nicht vorher=
gesehen haben sollte. Charakteristisch ist, daß man sich von österreichischer Seite bemüht,
unter meinen Kollegen die Meinung zu verbreiten, daß es namentlich Preußen sei, welches
darauf bestehe, abweichend von der Bundes=Kriegsverfassung die gemischten Armeekorps
dem preußischen Heere beizugeben, und fallen dabei zugleich Andeutungen, daß die Selb=
ständigkkeit der Mittelstaaten leicht zu brechen sein werde, sobald man sich in den Besitz
ihrer Truppen gesetzt habe. Der Gesandte eines süddeutschen Staates drückte diesen Ge=
danken mit den Worten aus: „Ich möchte wissen, wann wir unsere Armee wiedersehen,
wenn sie erst einmal unter österreichischem Befehl in Siebenbürgen steht?“
M. g. D. können wir der Depesche vom 24. Dezember gegenüber keine bessere Position
einnehmen, als die des Bundesrechts, sowohl in politischer als in militärischer Beziehung.
In den Verhandlungen über den Beitritt des Bundes zu dem Vertrage vom 20. April ist
dem Bunde die gebührende Einflußnahme in allen ihn als Teilnehmer an dem Bündnis
angehenden Verhandlungen zugesichert. Es müßte daher, schon wenn es sich lediglich um
eine Aufstellung infolge des neuen Zusatzartikels handelte, der Bund zu den desfallsigen
Verhandlungen zwischen Preußen und Österreich zugezogen werden. Die Depesche des
Grafen Buol geht aber weiter. Sie nimmt die Mitwirkung der infolge des Zusatz=
artikels aufzustellenden Truppen schon für den eventuellen Fall des preußischen Beitritts
zu dem Bündnis vom 2. Dezember in Aussicht, indem sie zugleich, gegen den Schluß der
Depesche hin, die offensive Tendenz des letzteren Traktats unumwunden ausspricht.
Ich zweifele zwar nicht, daß die Mehrheit der Bundesglieder dem Traktat vom 2. De=
zember beitreten würde, wenn Preußen mit dem Beispiel dazu voranginge. Offiziell aber
liegt nichts vor, was zu dieser Annahme berechtigte, und mein bayerischer Kollege fragte
mich, ob denn Österreich glaube, durch den alleinigen Umstand, daß Preußen dem Bündnis
vom 2. Dezember beitrete, ein Recht zur Verwendung der Bundestruppen im Sinne dieses
Bündnisses zu erhalten? Jedenfalls würde uns daher in der gegenwärtigen Sachlage
unsere Bezugnahme auf die Notwendigkeit der Heranziehung des Bundes zu den Ver=
handlungen ein wohlberechtigtes Mittel bieten, um Zeit zu gewinnen und zugleich das
Vertrauen der Bundesregierungen zu uns zu befestigen. Denselben Erfolg würde es haben,
und namentlich den oben erwähnten, von Herrn von Prokesch verbreiteten Verdächti=
¹) Vgl. oben S. 1.