Full text: Bismarck Die gesammelten Werke. Band 6b. (6b)

28 Commission mixte im Eisenbabnkonflikt. Plan einer Realkreditgejellschaft. 
die Einsetzung einer. Commission mirte geeinigt habe, die einen Ausgleich der streitenden 
Interessen Ss lelle * *— verate eten Kommuniqué über die Einsetzun 
Kommission war freilich die Sra er Aufrechterhaltung der zwi “l*o der framö er 
und den belgischen Sch. de Srage nad Fpeschlossepen. von der belgischen Regierung aber 
beanstandeten Berträge, die den Kernpunkt des Konfliktes bildete, sorgfältig umgangen worden. 
Berlin, den 18. März 18369. 
Aus ganz zuverlässiger Quelle erfahren wir, daß die französische und belgische Regierung 
über die Einjsetzung der gemischten Kommission einig sind, und daß die Anzeige darüber im 
„Moniteur Belge“ in wenigen Tagen erfolgen soll. Der Artikel, welcher die Aufgabe dieser 
Kommission bezeichnet, ut von der belgischen Regierung vorgeschlagen und von der franzölischen 
in einer Weise amendiert, welche von der belgischen angenommen worden. Genehmigung des 
Vertrages darin nicht berührt. 
1347. Zmmediatbertcht. 
[Kontept von der Hand des Vortragenden Rats Wehrmann. 
Berlin, den 18. März 1869. 
Eure Königliche Maoajestät haben mir im Januar d. J. durch den Geheimen Kabinetts- 
rat von Aühler den Auftrag zu erteilen geruht, den Vorschlag des Sreiherrn Abraham von 
Oppenheim wegen Begründung einer mit großem Kapital ausgestatteten Realkreditgesellschaft 
in Berlin nach dem Muster des Crédit foncier de France durch die kompetenten Stellen 
prüfen zu lassen und dann darüber an Eure Königliche Moajestät gutachtlich m berichten. Auf 
meine infolge dessen an Greiherrn von Oppenheim gerichtete Aufforderung: hat derfelbe jseinen 
Vorschlag durch Vorlegung eines Statutentwurfes und einer Denkschrift näher präzisiert und 
ist jetzt hier anwesend, um darüber mit den beteiligten Ministern zu verhandeln. 
Nach einer vorläufigen Prüfung scheint mir der Vorschlag im Snteresse der Förderung 
des Aealkredites der Grundbesitzer und des Kredites der Kreise, Kommunen, Mieliorations- 
gesellschaften sehr beachtenswert und wohl geeignet, auf diesem Gebiete nach vielen frucht- 
losen Beratungen und manchen erfolglosen Versuchen einen wirklich praktischen Schritt vor- 
wärts zu tun. Die Prinzipien, welche der Sreiherr von Oppenheim empfiehlt, entfernen sich 
aber in manchen Punkten von denjenigen Grundsätzen, welche bisher von den Ressortministern 
auf Grund eines Staatsministerialbeschlusses bei der Konzessionierung ähnlicher Kreditinstitute 
— freilich zum Nachteile der Lebensfähigkeit derselben — festgehalten sind. 
Bei der Frage, ob das Staatsministerium jetzt die früher angenommenen Grundsätze 
modifizieren will, wird die Stimme der Ressortminister (des Handels und der Sinanzen sowie 
des Innern und der landwirtschaftlichen Angelegenbeiten) von bervorragendem Gewicht sein, 
und ich glaube nicht, daß es mir gelingen wird, diese Minister zu dem erforderlichen raschen 
Entschluß zugunsten des Oppenheimschen Planes mu bewegen, wenn nicht Cure Königliche 
Wczjestät allerhöchstselbst sich eine günstige Meinung über den Plan bilden und dessen Sörde- 
rung mir besonders empfehlen. Sch erlaube mir daher Curer Königlichen Maojestät aller- 
böchster Erwägung m unterbreiten, ob Cure Königliche Majestät die Snade haben wollen, den 
Vol. Dlemercke,C Schreiben on Freiberrn v. Oppenbeim vom 7. Januar 1869, Die Gelammelten 
Worte,d z VIa, S. 70 f.