Lamstag den 27. März) 1869. 34. Jahrgans. 7.
Dr. 3. . Feusferts
Plätter für r—m
zunächst in Bayern.
——* — — —
Inhalt: Wirdsteiien r— Sebetseldeken n an elnen Gis Gieuhsger, en des Gläus
bigers. Re % n- Wirkung der Oessentlich des Hypoihe-
besbuches. — -mn der vom W# zosht Befriedlgung
pacium de non —½ — Ein nolariell verbriefter Kausver=
trag über Immobilien ist auch dann nichtig, wenn derselbe 9i
. ri
et - e
erserderltg, damit ct der Verkäuser einer Enischäd!. — aus-
gesetzt sel 7 — Wenn ein Soldat vor erfolgler E #r gegen
ein milltärisches Pierseren angemeldeten Reviston aus der aktiven
ärme emmalen wird, steht dessen Aburthellung wegen der t
A-hal dem bürgerlichen Strasgerichte zu und hat da r lbe zu die-
n Behufe Beschluß au die Boruntersuchung zu jassen
Entscheidungen des obersten Gerichtehofes für Bayern
rechts des Uheinee.
1.
Adjudikation einer Hypothekforderung an einen Gläubiger
des Gläubigers. Rechtshängigkeit. Wirkung der Oeffentlich-
keit des Hypothekenbuches.
J. B. hatte am 18. Januar 1866 gegen sei-
nen Bruder G. B. eine Hypothekforderung von
600 fl. eingeklagt, worauf der Beklagte, nachdem er
bei der Verhandlungstagsfahrt vom 27. Juni 1866
die eingeklagten 600 fl. theils bezahlt theils kompen=
sirt zu haben behauptet hatte, durch Erkenutnisse vom
31 Aug. und 11. Dez. 1866 unter Vorbehalt der
bemerkten Einreden zur Nachklage in die Zahlung
der eingeklagten Summe verurtheilt worden ist.
Auf diese Forderung hatte nun M. V., wel-
chem J. B. 975 fl. schuldete, laut Dekretes vom 16.
März 1866 gerichtlichen Beschlag erwirkt, und durch
Dekret vom 16. Okt. 1866 wurde ihm dieselbe im
Exekutionswege förmlich adjudizirt.
Neue Folge XIV. Band.