Albrecht (Brandenburg). 7
sicherung der Erbfolge im Havelland, der
spätern Grafschaft Ruppin.
Lothars 82 erhielt A. von König Kon-
rad III. das Herzogtum Sachsen, konnte
sich darin aber nicht behaupten und ver-
lor im Ka 1 gesen die Welfen sogar seine
Erblande. vermittelte Konrad einen
Frieden, in dem A. Sachsen aufgab. Nach
Pribislaws Tod (1150) fiel ihm ein Teil
der Mittelmark zu, und nun wurde ihm
von Konrad III. die Mark Brandenburg
alserbliches Reichsfürstentum und zugleich
die Würde eines Erzkämmerers verliehen.
Doch hatte er noch 1157 einen Aufstand
der Heveller unter dem Fürsten Jacze,
einem Neffen Pribislaws, zu unterdrücken.
Alsdann begann er in großem Maßstab
die Kolonisation des Landes. Städte und
Dörfer wurden angelegt, deutsche Einwan-
derer angesiedelt, die alten Bistümer wie-
derhergestellt und der slawischen Bevölke-
rung das Christentum gepredigt. Auch
den Orden der Johanniter und Templer
verlieh A. ausgedehnte Besitzungen im
Land. Nachdem er 1164 mit Heinrich dem
Löwen noch gegen die Obotriten gekämpft
und 1166—68 dem großen Fürstenbund
chen Heinrich angehört hatte, starb er
8. Nov. 1170 und wurde zu Ballenstedt
beigesetzt. Von seinen zahlreichen Söhnen
erhielt der älteste, Otto, die Mark, ein jün-
crer, Albrecht, Ballenstedt und die Be-
sunn am Unterharz. Diesen beerbte
päter sein jüngster Bruder, Bernhard, der
Anhalt, Aschersleben und die Lande an
der Elbe und Saale erhielt und 1180 Her-
zog von Sachsen wurde. Vgl. v. Heine-
mann, A. der Bär (1864).
4) A., Achilles wegen seiner Tapfer-
keit genannt, Kurfürst von Brandenburg,
dritter Sohn des Kurfürsten Friedrich I.
und der baprischen Prinzessin Elisabeth,
eb. 9. Nov. 1414 zu Tangermünde, ver-
fror. einige Jahre seiner Jugend am Kael
des Kaisers Siegmund und erhielt nach des
Vaters Tode die Markgrafschaft Ansbach.
Wegen seiner Tapferkeit, die er im Tur-
nier wiein der Feldschlacht bewährte, wurde
er bald einer der gefürchtetsten Fürsten in
Deutschland; leider mißbrauchte er seine
Machtgegen Nürnberg, weilihm, wie man-
chem Fürsten seiner Zeit, städtische Unab-
ach dem Tod den K
hängigkeit verhaßt war. 1449 begann er
rieg gegen die Stadt, die angeblich
seine burggräflichen Rechte verletzt hatte,
und führte ihn anfangs mit Erfolg, wurde
aber 1450 geschlagen und zeigte 64 dann
zu einem Vergleich bereit. Auch später be-
teiligte er sich noch an manchen Fehden,
weihte sich dann aber ausschließlich dem
Dienste des Reichs und des Kaisers, wel-
en eine starke Partei unter Führung der
ittelsbacher bekämpfte. Durch den Tod
seines ältesten Bruders, Johann, fiel ihm
1464 die Markgrafschaft Baireuth und
1470, als sein Bruder Friedrich II. ab-
dankte, auch die Kurmark Brandenburg zu.
DenvonFriedrichschon begonnenen Kampf
mit Pommern beendigte A. 1472 im Ver-
trag zu Prenzlau, woriner seine Ansprüche
auf Pommern-Stettin aufgab und sich
mit der Anerkennung seiner Lehnshoheit
über Pommern begnügte. Große Ver-
dienste hat er sich 1473 durch das Haus-
gesetz, die sogen. Dispositio Achillea, er-
worben, durch welche die Unteilbarkeit der
Mark Brandenburg erklärt wurde, wäh-
rend die fränkischen Länder nur in zwei
Teile geteilt werden sollten. Als dann A.
seine ganze Kraft wieder den Reichsange-
legenheiten widmete, betraute er seinen
Sohn Tehann mit der Statthalterschaft
in der Mark. Doch mußte er 1478 in die
Mark zurückkehren, weil die Pommern
wieder den Krieg begonnen hatten und ein
Krieg mit Matthias von Ungarn wegen
des Herzogtums Glogau, dessen Herzog
Heinrich, ein Schwiegersohn Albrechts,
gestorben war, in Ausscch- stand. Diesem
wurde 1479 durch einen Vergleich vorge-
beugt und 1482 im Vertrag von Kamenz
wenigstens die Städte Krossen, Schwiebus
und Züllichau aus der Glogauer Erbschaft
erworben. Schon vorher waren die Pom-
mern überwunden und zur Abtretung
einiger Städte in der Ukermark gezwun-
gen worden. 1486 wohnte A. noch dem
Reichstag zu Frankfurt bei, auf welchem
Maximilian I. zum König erwählt wurde.
Hier überraschte ihn aber der Tod 11.
März. Seine beiden Ehen mit Marga-
rete von Baden und Anna von Sachsen
waren reich mit Kindern gesegnet. Einen
Einblick in seine umfassende Thätigkeit