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zwischen Personen in ähnlichen Lebenssphären nur selten bestanden
haben dürfte.
Am Schlusse des Jahres 1829 erfolgte Zeschau's Ernennung
zum Gesandten am deutschen Bundestage. Er ersetzte in dieser
Stellung Lindenau, verblieb aber nicht voll ein Jahr in derselben;
denn bereits im November 1830 ward ihm das Amt des Ober—
confistorialpräsidenten mit Beförderung zum Wirklichen Geheimen
Rath übertragen. Gleichzeitig ward ihm die Mitgliedschaft im Ge—
heimen Rath zuertheilt. Die Berufung geschah auf Lindenau's
Betrieb, der ihm unter dem Eindrucke der September-Unruhen
schrieb: „Manches wird umgestaltet werden müssen, und dazu bedarf
es der Mithilfe fleißiger, einsichtiger und zuverlässiger Männer
und vorzugsweise sind in dieser Beziehung alle Blicke auf Ew.
Hochwohlgeboren gerichtet und es freut mich, Allerhöchsten Orts
zu dem Antrage ermächtigt zu sein etc.“. Das, wie es scheint, lautgewordene
Bedenken, ob Zeschau, der in seiner zeitherigen amtlichen
Thätigkeit, so mannigfaltig und vielseitig dieselbe gestaltet war, gerade
mit Kirchensachen noch nie in Berührung gekommen war, für
den höchsten Posten dieser Branche die geeignete Persönlichkeit sei,
schlug der Prinz Mitregent mit der Bemerkung nieder: „Zeschau
ist zu Allem gut brauchbar“. Nach Lindenau's brieflichen Mittheilungen
an Zeschau war es hauptsächlich die Absicht, in Zeschau
einen „thätigen selbständigen Chef, dessen das Consistorium nothwendig
bedarf“, zu gewinnen. Von seinem eigenen Behagen sollte es abhängen,
ob diese Stellung, an deren Platz im neuen Behördenorganismus das
Cultusministerium zu treten bestimmt war, eine definitive bleiben oder
nur ein Durchgangsposten werden sollte. Aus Gründen, die bei Wiedergabe
der Verhandlungen über die Verfassung von 1831 näher
berührt sind, wurde aus dem Oberconsistorial-Präsidenten-Posten
kein Definitivum, sondern Zeschau im März 1831 zum Präsidenten
des Geheimen Finanz-Collegiums, im December 1831 zum Staatsund
Finanzminister ernannt. Im September 1835 erhielt er daneben
noch das Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten übertragen.