Metadata : Die Entstehung der constitutionellen Verfassung des Königreichs Sachsen.

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zwischen  Personen  in  ähnlichen  Lebenssphären  nur  selten  bestanden
haben  dürfte.

Am  Schlusse  des  Jahres  1829  erfolgte  Zeschau's  Ernennung
zum  Gesandten  am  deutschen  Bundestage.  Er  ersetzte  in  dieser
Stellung  Lindenau,  verblieb  aber  nicht  voll  ein  Jahr  in  derselben;
denn  bereits  im  November  1830  ward  ihm  das  Amt  des  Ober—
confistorialpräsidenten  mit  Beförderung  zum  Wirklichen  Geheimen
Rath  übertragen.  Gleichzeitig  ward  ihm  die  Mitgliedschaft  im  Ge—
heimen  Rath  zuertheilt.  Die  Berufung  geschah  auf  Lindenau's
Betrieb,  der  ihm  unter  dem  Eindrucke  der  September-Unruhen
schrieb:  „Manches  wird  umgestaltet  werden  müssen,  und  dazu  bedarf
  es  der  Mithilfe  fleißiger,  einsichtiger  und  zuverlässiger  Männer
und  vorzugsweise  sind  in  dieser  Beziehung  alle  Blicke  auf  Ew.
Hochwohlgeboren  gerichtet  und  es  freut  mich,  Allerhöchsten  Orts
zu  dem  Antrage  ermächtigt  zu  sein  etc.“.  Das,  wie  es  scheint,  lautgewordene
  Bedenken,  ob  Zeschau,  der  in  seiner  zeitherigen  amtlichen
Thätigkeit,  so  mannigfaltig  und  vielseitig  dieselbe  gestaltet  war,  gerade
  mit  Kirchensachen  noch  nie  in  Berührung  gekommen  war,  für
den  höchsten  Posten  dieser  Branche  die  geeignete  Persönlichkeit  sei,
schlug  der  Prinz  Mitregent  mit  der  Bemerkung  nieder:  „Zeschau
ist  zu  Allem  gut  brauchbar“.  Nach  Lindenau's  brieflichen  Mittheilungen
  an  Zeschau  war  es  hauptsächlich  die  Absicht,  in  Zeschau
einen  „thätigen  selbständigen  Chef,  dessen  das  Consistorium  nothwendig
bedarf“,  zu  gewinnen.  Von  seinem  eigenen  Behagen  sollte  es  abhängen,
ob  diese  Stellung,  an  deren  Platz  im  neuen  Behördenorganismus  das
Cultusministerium  zu  treten  bestimmt  war,  eine  definitive  bleiben  oder
nur  ein  Durchgangsposten  werden  sollte.  Aus  Gründen,  die  bei  Wiedergabe
  der  Verhandlungen  über  die  Verfassung  von  1831  näher
berührt  sind,  wurde  aus  dem  Oberconsistorial-Präsidenten-Posten
kein  Definitivum,  sondern  Zeschau  im  März  1831  zum  Präsidenten
des  Geheimen  Finanz-Collegiums,  im  December  1831  zum  Staatsund
  Finanzminister  ernannt.  Im  September  1835  erhielt  er  daneben
noch  das  Ministerium  der  auswärtigen  Angelegenheiten  übertragen.