Volltext : Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913.

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von  der  Botschaft  Mitteilung  zu  machen,  die  der  Herr  Präsident  der  Vereinigten
  Staaten  von  Amerika  am  gleichen  Tage  an  den  amerikanischen
Senat  gerichtet  hat.  Die  Kaiserliche  Regierung  hat  von  dem  Inhalt  der
Botschaft  mit  der  ernsten  Aufmerksamkeit  Kenntnis  genommen,  die  den
von  hohem  Verantwortlichkeitsgefühl  getragenen  Darlegungen  des  Herrn
Präsidenten  zukommt.  Es  gereicht  mir  zu  großer  Genugtuung,  festzustellen,
daß  die  Richtlinien  dieser  bedeutsamen  Kundgebung  in  weitem  Umfang  mit
den  Grundsätzen  und  Wünschen  übereinstimmen,  zu  denen  sich  Deutschland
bekennt.  Hierzu  gehört  an  erster  Stelle  das  Recht  der  Selbstbestimmung
und  die  Gleichberechtigung  aller  Nationen.  In  Anerkennung  dieses  Prinzips
würde  Deutschland  es  aufrichtig  begrüßen,  wenn  Völker  wie  Irland  und
Indien,  die  sich  der  Segnungen  staatlicher  Unabhängigkeit  nicht  erfreuen,
aunmehr  ihre  Freiheit  erlangten.  Bündnisse,  die  die  Völker  in  den  Wettbewerb
  um  die  Macht  hineintreiben  und  sie  in  ein  Netz  eigennütziger  Intrigen
  verstricken,  lehnt  auch  das  deutsche  Volk  ab.  Dagegen  ist  seine
freudige  Mitarbeit  allen  Bemühungen  gesichert,  die  auf  die  Verhütung  künftiger
  Kriege  abzielen.

Die  Freiheit  der  Meere  als  Vorbedingung  für  den  freien  Bestand  und
den  friedlichen  Verkehr  der  Völker  hat  ebenso  wie  die  offene  Tür  für  den
Handel  aller  Nationen  stets  zu  den  leitenden  Grundsätzen  der  deutschen
Politik  gehört.  Um  so  tiefer  beklagt  es  die  Kaiserliche  Regierung,  daß  das
friedensfeindliche  Verhalten  ihrer  Gegner  es  der  Welt  unmöglich  machte,
schon  jetzt  die  Verwirklichung  dieser  erhabenen  Ziele  in  Angriff  zu  nehmen.

Deutschland  und  seine  Verbündeten  waren  bereit,  alsbald  in  Friedensverhandlungen
  einzutreten  und  hatten  als  Grundlage  die  Sicherung  des  Daseins,
  der  Ehre  und  der  Entwicklungsfreiheit  ihrer  Völker  bezeichnet.  Ihre
Pläne  waren,  wie  sie  in  der  Note  vom  12.  Dezember  1916  ausdrücklich
betonten,  nicht  auf  die  Zerschmetterung  oder  Vernichtung  der  Gegner  gerichtet
  und  nach  ihrer  Ueberzeugung  mit  den  Rechten  der  anderen  Nationen
wohl  vereinbar.  Was  insbesondere  Belgien  anlangt,  das  den  Gegenstand
warmherziger  Sympathien  in  den  Vereinigten  Staaten  bildet,  so  hatte  der
Reichskanzler  wenige  Wochen  zuvor  erklärt,  daß  eine  Einverleibung  Belgiens
  niemals  in  Deutschlands  Absichten  gelegen  habe.  Deutschland  wollte
in  dem  mit  Belgien  zu  schließenden  Frieden  lediglich  Vorsorge  dafür  treffen,
daß  dieses  Land,  mit  dem  die  Kaiserliche  Regierung  in  guten  nachbarlichen
Verhältnissen  zu  leben  wünscht,  von  dem  Gegner  nicht  zu  feindlichen  Anschlägen
  ausgenützt  werden  kann.  Solche  Vorsorge  ist  um  so  dringender
geboten,  als  die  feindlichen  Machthaber  in  wiederholten  Reden  und  Artikeln
seit  dem  Abschluß  der  Pariser  Wirtschaftskonferenz  unverhüllt  die  Absicht
ausgesprochen  haben,  Deutschland  nach  Wiederherstellung  des  Friedens  nicht
als  gleichberechtigt  anzuerkennen,  vielmehr  systematisch  weiter  zu  bekämpfen.
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An  der  Eroberungssucht  der  Gegner,  die  den  Frieden  diktieren  wollen,