Bismarcks Urteil über das Wesen des Anfangs 367
auf dem Schafott starb, und daß dieser französische Eroberer
im Bündnis mit dem damaligen Papste stand. Wir sind der
analogen Lösung der Situation nahe gewesen, übersetzt immer
in die Sitten unserer Zeit. Wenn der französische Eroberungskrieg,
dessen Ausbruch mit der Publikation der vatikanischen
Beschlüsse zusammenftiel, erfolgreich war, so weiß ich nicht,
was man auch auf unseren kirchlichen Gebieten in Deutschland
von den gestis Dei per Francos — von den Gottestaten
durch Franzosenhand — zu erzählen haben würde. Ahnliche
Pläne haben vorgelegen vor dem letzten Kriege mit Osterreich,
ähnliche Pläne haben vorgelegen vor Olmütz, wo ein ähnliches
Bündnis bestand gegenüber der königlichen Macht, wie sie in
unserem Lande besteht, auf einer Basis, die von Rom nicht
anerkannt wird. Es ist meines Erachtens eine Fälschung der
Politik und der Geschichte, wenn man Seine Heiligkeit den
Papst ganz ausschließlich als den Hohenpriester einer Konfession
oder die katholische Kirche als Vertreter des Kirchentums überhaupt
betrachtet. Das Papsttum ist eine politische Macht jederzeit
gewesen, die mit der größten Entschiedenheit und dem
größten Erfolge in die Verhältnisse dieser Welt eingegriffen
hat, die diese Eingriffe erstrebt und zu ihrem Programm gemacht
hat. Die Programme sind bekannt. Das Ziel, welches
der päpstlichen Gewalt, wie den Franzosen die Rheingrenze,
ununterbrochen vorschwebte, das Programm, das zur Zeit der
mittelalterlichen Kaiser seiner Verwirklichung nahe war, ist
die Unterwerfung der weltlichen Gewalt unter die geistliche,
ein eminent politischer Zweck, ein Streben, welches ebenso alt
ist wie die Menschheit. Denn so lange hat es auch, sei es
kluge Leute, sei es wirkliche Priester gegeben, die die Behauptung
aufstellten, daß ihnen der Wille Gottes genauer bekannt
sei, als ihren Mitmenschen, und daß sie auf Grund dieser
Behauptung das Recht hätten, ihre Mitmenschen zu beherrschen;
und daß dieser Satz das Fundament der päpstlichen Ansprüche
auf Herrschaft ist, ist bekannt. Ich brauche hier an alle die
hundertmal erwähnten und kritisierten Aktenstücke nicht zu erinnern:
sie sind nicht nur publici juris, sondern auch jedem,