Anhang. Anlage Nr. 81. 327
Behörden, welche befugt sind,
* das Anerkenntnis der Verpflichtung
zur Übernahme eines auszuweisenden Heimatscheine
2 Staaten Staatsangehörigen abzugeben: und Staats-
5 Gegenüber der Gegenüber den angeheriglents
Schweiz und den deutschen auszustellen.
Niederlanden Bundesstaaten
1 2 3 4 5
16/ Fürsten- Die Fürstlichen Wie in Spalte 3. Wie in Spalte 3.
tum Landräte zu
Schwarz-Sondershausen,
burg= Anrnstadt und Gehren.
Sonders-
hausen.
178ürsten= Die Fürstlichen Land= Wie in Spalte 3. Wie in Spalte 3.
tum ratsämter zu Rudol- "
Schwarz= stadt, Königsee und
burg- Frankenhauhen.
Rudol-
stadt.
18 Fürsten- Der Königl. Landes. Wie in Spalte 3. Die Fürstlichen Kreis-
direktor der Fürsten. amtmänner für den
* tümer Waldeck und Kreis der Twiste zu
und Pyr- Pyrmont. Arolsen, für den
mont. Kreis des Eisenbergs
zu Corbach, für den
Kreis der Eder zu
Wildungen, für den
Kreis Pyrmont zu
Pyrmont.
19 Fürsten- Die Fürstliche Landes. Das Fürstliche Wie in Spalte 3.
regierung zu Greiz. Landratsamt zu
meltr. L. Greiz.
20| Fürsten= Das Fürstliche Mini. Wie in Spalte 3. Die Fürstlichen Land-
tum sterium, Abteilung ratsämter,
Reußj. L.für das Innere, zu der Stadtrat zu Gera,
Gera. der Stadtgemeinde-
vorstand zu Schleiz.
Eine Beglaubigung d.
Ministeriums ist er-
forderlich.
218Fürsten= Das Fürstl. Ministe= Wie in Spalte 3. Wie in Spalte 3.
tum rium zu Bückeburg.
Schaum-
burg-
Lippe.
22 Fürsten- Die Fürstl. Regierung Wie in Spalte 3. Wie in Spalte 3.
zu Detmold.
l Lippe