Full text: Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913.

390 Ausländische Gesetzgebung. 
Art. 2. 
Die Exekutivgewalt ist zuständig, über die im gegenwärtigen 
Gesetze vorgesehenen Fälle zu erkennen und demnächst darüber durch 
Dekret zu entscheiden. Art. 3 
Ein Brasilianer, welcher seine brasilianische Staatsangehörigkeit 
verloren hat, erwirbt dieselbe dadurch wieder zurück (readquire), daß er, 
nachdem er sich wieder in Brasilien niedergelassen hat, durch Dekret der 
Exekutivgewalt die Wiederaufnahme erlangt (reintegragäo). 
§ 1. Zu diesem Zweck hat der Gesuchsteller durch Vermittlung des 
Ministers des Innern oder des Gouverneurs oder des Präsidenten des 
Staates, in welchem er sich aufhält, ein mit Belegstücken versehenes 
Gesuch mit beglaubigter Unterschrift an den Präsidenten der Republik 
zu richten; der Generalstaatsanwalt der Republik kann über dieses Ge- 
such vernommen werden. 
§ 2. Ein Brasilianer, welcher auf diese Weise seine Staatsange- 
hörigkeit wieder erwirbt, ist von da ab im Genusse aller derjenigen Rechte, 
welche ausschließlich den brasilianischen Staatsangehörigen zustehen. 
Art. 4. 
Die minderjährigen Kinder eines in seine staatsbürgerlichen Rechte 
wieder eingesetzten Brasilianers folgen der Rechtslage des Vaters, 
sobald dies in dem Gesetze des Landes, welchem sie bisher angehört haben, 
als eine Wirkung der Denaturalisation vorgesehen ist (effeito collectivo 
da desnaturalizaçä#o). Art. 56 
Der sämtlichen politischen Rechte (direitos politicos) gehen verlustig: 
§ 1. Die Brasilianer, welche sich auf ihre religiösen Uberzeugungen 
berufen, um sich von irgend einer Leistung frei zu machen, welche etwa 
die Gesetze der Republik den brasilianischen Staatsbürgern auferlegen 
sollten (Konstitution Art. 72 §8 29). 
§ 2. Die Brasilianer, welche eine auswärtige Ordensdekoration 
oder einen auswärtigen Adelstitel annehmen (Konstitution Art. 72 § 29). 
Art. 6. 
Die Exekutivgewalt ist in gleicher Weise (offenbar ist hierbei an Art. 2 
gedacht) zuständig, diese Strafe durch ein vom Ministerium des Innern 
ausgefertigtes Dekret zu verhängen. 
Art. 7. 
Die verlorenen politischen Rechte erwerben wieder zurück: "4 
§ 1. Die Brasilianer, welche, nachdem sie ihre Staatsangehörigkeit 
verloren hatten, in einem schriftlichen, von zwei Zeugen unterschrie. 
benen Protokoll (termo) vor dem Minister des Innern oder dem Gou-
	        
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