570 Ausländische Gesetzgebung.
Art. 3.
Die vollziehende Staatsbehörde fertigt nach Einsicht des Gesuches
die Naturalisationsurkunde aus.
Art. 4.
Sind die Naturalisationsurkunden ausgefertigt und auf dem Mini—
sterium der Auswärtigen Angelegenheiten eingetragen, so werden sie in
der Presse veröffentlicht.
Art. 5.
Die bisher nach den Gesetzen Columbias und Venezuelas naturali-
sierten Personen bleiben im Genuß ihrer gesetzlichen Rechte ohne neuer
Naturalisationsurkunden zu bedürfen.
Vereinigte Staaten von Nordamerika.
Revised Statutes of the United States.
Titel 25.
Vom Bürgerrecht.
Sektion 1992.
Alle in den Vereinigten Staaten geborenen Personen, die nicht
Untertanen eines fremden Staates sind, gelten mit Ausschluß der nicht
besteuerten Indianer als Bürger der Vereinigten Staaten.
Sektion 1993.
Alle Kinder, die außerhalb der Grenzen und der Jurisdiktion der
Vereinigten Staaten geboren sind, oder geboren werden, deren VBäter
bei ihrer Geburt Bürger sind, gelten als Bürger der Vereinigten Staaten.
Doch geht das Bürgerrecht nicht auf solche Kinder über, deren Bäter nie
in den Vereinigten Staaten gewohnt haben.
Sektion 1994.
Die Frau, die einen Bürger der Vereinigten Staaten heiratet und
selbst rechtsverbindlich naturalisiert werden könnte, ist als Bürgerin der
Vereinigten Staaten zu betrachten.
Sektion 1995.
Wer in dem ehemaligen Territorium von Oregon geboren ist, und
am 18. Mai 1872 der Jurisdiktion der Vereinigten Staaten unterstellt
war, ist Bürger, als wäre er anderswo in den Vereinigten Staaten
geboren.