Full text : Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913.

Alphabetisches  Register.

vom  15.  Juli  1851:  105;  Erwerb
und  Verlust  der  Staatsangehörigkeit

M

Marine,  Anstellung  in  der  M.  94,  95;
aktive  M.  126.

Marokko,  Einbürgerung  marokkanischer
  Untertanen  58;  Konsularinstruktion
  vom  1.  Mai  1872:  145,
Anl.  43.

Matrikel,  Bedeutung  der  M.  unter
dem  neuen  Gesetz  145;  Eintragung
in  die  M.  kostenfrei  145.

Meckleuburg  (Schwerin  und  Strelitz),
Großherzogtümer,  frühere  Indigenatsgesetze
  147.

Mediatisierte  Häuser,  Mitglieder  der
ie  von  der  Wehrpflicht  befreit

Mexiko,  Staatsangehörigkeitserwerb
durch  Geburt  im  Inland,  Verzicht
auf  denselben  durch  Option  26;
mexikanische  Witwe  eines  Ausländers
  38;  Volljährigkeit  62;  Legitimation
  unehelicher  Kinder  114;
Erwerb  und  Verlust  der  Staatsangehörigkeit
  II.

Militärbeamte,  Anstellung  der  M.  86;
Entlassung  125.

Militärbehörde,  Genehmigung  der
M.  zur  Entlassung  von  Personen
des  Beurlaubtenstandes  126;  zur
Wiedereinbürgerung  von  Personen,
die  nach  §  26  die  Staatsangehörigkeit
  verloren  haben  139.

Militärdienst,  deutscher  M.  von  mindestens
  einem  Jahr  begründet
Rechtsanspruch  auf  Einbürgerung
78;  endgültige  Entscheidung  über
den  M.  138.

Militärkonventionen  über  die  Staatsangehörigkeitsverhältnisse
  der  im
preußischen  Heere  stehenden  Offiziere
  anderer  Bundesstaaten  90—92.

Militärpflicht,  das  Vormundschaftsgericht
  hat  den  Entlassungsantrag
ohne  Rücksicht  auf  die  M.  zu  prüfen
118;  Begriff  d.  M.  138;  Übergangsvorschriften
  bei  Nichterfüllung  der

.  152.

Minderjährige,  Einbürgerung  der
M.  in  Deutschland  zulässig  57,  63;
Einbürgerung  früherer  Deutscher,

 

603

die  als  M.  ihre  Reichsangehörigkeit
verloren  haben  77;  M.  sind  anstellungsfähig
  83;  zehnjähriger  Aufenthalt
  der  M.  im  Auslande  145.
Mobilmachung  127,  129,  139.

Monaco,  kein  Staatsangehörigkeitserwerb
  durch  Geburt  im  Inland  25;
monegaskische  Witwe  eines  Ausländers
  38;  Volljährigkeit  61;  Legitimation
  unehelicher  Kinder  113;
Erwerb  und  Verlust  der  Staatsangehörigkeit
  II.

Montenegro,  Volljährigkeit  61;  Naturalisation
  von  Ausländern  II.
Mutter,  Veränderung  der  Staatsangehörigkeit
  d.  Mutter  ist  ohne
Einfluß  auf  d.  Staatsangehörigkeit
des  unehelichen  Kindes  30,  111.

A

Nachfolgende  Ehe,  Legitimation  durch
n.  E.  35,  115.

Nassau  s.  Hessen-Nassau.

Naturalisation,  Beseitigung  des
Fremdworts  „Naturalisation“  durch
die  Reichstagskommission  21;  s.
unter  „Einbürgerung“.

Neuanziehende  Personen,
sungen  von  nu.  P.  45  ff.

Nicaragua,  Staatsangehörigkeitserwerb
  durch  Geburt  im  Inland  25;
Erwerb  und  Verlust  der  Staatsangehörigkeit
  II;  Witwe  eines
Ausländers  38.  ·

Niederlande,  kein  Staatsangehörigkeitserwerb
  durch  Geburt  im  Inland
  25;  niederländische  Witwe
eines  Ausländers  38;  Volljährigkeit
  61;  Heirat  macht  mündig  62;
Legitimation  unehelicher  Kinder
113;  Befreiung  von  Beibringung
von  Trauerlaubnisscheinen  116;  Erwerb
  und  Verlust  der  Staatsangehörigkeit
  II.

Niederlassung,  gewöhnliche,  abernicht
unerläßliche  Voraussetzung  der  Aufnahme
  40,  43  ff.;  mehrjährige  N.
als  Voraussetzung  der  Naturalisation
  in  mehreren  ausländischen
Staaten  (Tabelle)  68;  N.  als  Voraussetzung
  der  Wiedereinbürgerung
und  zaufnahme  nach  Verlust  durch
Zeitablauf  146;  Verleihung  der

Abwei-