Die Politik Bismarck’s gegenüber dem Vaticanischen Concil. 155
den Laien Veuillot und dessen Einmischung in die Angelegenheiten
der Kirche (in dem „Univers‘) geschleudert hatte. Gleichzeitig
(Ende des Jahres 1869) hatte des Ersteren Bundesgenosse,
Maret, Erzbischof von Syra (i. p. i.) sein Ideal der regierenden
geistlichen Aristokratie mit so grosser Machtvollkommenheit ausgestattet,
dass für die niedere Geistlichkeit nur der stumme
Gehorsam, wie für den Papst die constitutionelle Rolle eines
geistlichen Louis Philipp übrig blieb. Der Gedanke, unter einem
mit erhöhter Macht bereicherten Episkopat zu stehen, hatte für
die niedere Geistlichkeit nichts Verlockendes, und wie die Bischöfe
gegen die Regierungen bei dem Papst ihre Zuflucht suchten, bot
siesich nun dem geistlichen Oberherrn als seine Streiterschaft an.
An ihr gewann Pius, als ihn der Spruch des Concils vom 18. Juli
1870 zum geistlichen Cäsar erhob, seine geistliche Demokratie.
Zu dieser populären Schaar gesellten sich in Folge des Leidens
für Gewissen und Überzeugung und nachdem die Nationalliberalen
einen Theil des öffentlichen Rechts nach dem andern geopfert
hatten, zahllose Genossen von Laien und bestärkten sich in der
Einsicht, dass nur auf dem erneuerten und gesicherten Boden
jenes Rechts die kirchliche Freiheit zu gewinnen ist.
Bismarck hatte während des Concils allen Reizungen
widerstanden, die ihn zum Eingreifen in die Geburtswehen des
vaticanischen Beschlusses zu verlocken suchten. Er verschob
seine Entschliessung zu dem Augenblick, wo das Episkopat und
die katholische Partei sich zu einem Übergriff in die Rechte
und die Überlieferungen des Staats fortreissen liessen. Der Sinn
seiner Politik war, zu warten, ob die katholische Partei zur
unrechten Zeit und bei einem übel gewählten Anlasse ihr Misstrauen
gegen die Absichten der Regierung äussern und sich zu
einem Fehlgriff fortreissen lassen würde. Das Urtheil über die
Rechtmässigkeit seines Culturkampfes hängt daher von der Entscheidung
der Frage ab, ob er es richtig getroffen hat, als er
den Antrag der Partei bei der ersten Adressdebatte nach dem
französischen Krieg auf Verurtheilung des Nicht-Interventions-Prinzips
zur Legitimation seiner Kriegserklärung benutzte, und
ob nicht vielmehr sein Entschluss, eine bloss unbedachtsame
Thorheit, die gegen cine Floskel des heutigen diplomatischen
Codex Sturm laufen wollte, zum Kriegsfall zu erheben, ein
Fehlgriff war.