Central-Glalt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
im
Reichskanzler-Amt.
J. u#. Berlin, Freitag, den 28. Februar 1873. % 8.
Inhalt= 1. ., ngemeine brreltes z.Tacheu: Wiltenen 1. Hetimath-Mesen: 3 Entscheidungen des Bundesamtes uur
über den Stand der Rinderpest 6 . .ch. Seite 57. 16 eimesnen ..
" Konsulat-Wesen: Ernennung 2ce .
« HÄLFTE-In Notiz über die Ausprägung von ½%. (6. Weriur und Schiffahrt: Bekanntmachung, betrefsend den
«««««««««««««« .fide-KostenwelchefürdIeMusierungsVerhandlungen
3.Zall-IadStruck-WeieaBefuqntsledek Steuereumchnceter
xbb Vchßdub MS vub den Seemanns-Aemtern r2c. zu erheben sind 62.
adenburg; Verzeichniß der Uebergangsstraßen und Ueber-
sangssteuerstelen für den Verkehr mit steuerpflichtigen Ge- Militär= Wesen: Schluß des Verzeichnisses der höheren
änken zwischen Elsaß-Lothringen und den angrenzenden Lehranstalten, welche zur Ausstellung gültiger Zeugnisse
Kenten des deutschen Zollgebiets 586. über die wissenschaftliche Qualifikation zum einjährig frei
g willigen Militärdienst derechtigt sind 63.
:
1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen.
Mittheilungen
über den Stand der Rinderpest.
IV.
1. Oesterreich-Ungarn.
Im ersten Drittheil des Monats Februar d. Is. herrschte die Rinderpest in: Galizien, (Bezirke: Zbarcz,
Skalat, Brody, Trembowla), Bukowina, Mähren (Bezirke: Littau, Proßnit, Anspitz, Boskowitz), Böhmen
Gezirk: Senftenberg, Nieder- Oesterreich (Bezirke: Hermals, Bruck, Amstetten, Wien), Dalmatien,
Ungarn, Slavonien.
Die für die Grenze Deutschlands gegen Oesterreich= Ungarn angeordneten Schutzmaßregeln sind im
Wesentlichen unverändert geblieben.
2. Rußland.
Vorugsweise verseucht waren nach den neuesten vorliegenden Nachrichten die Gouvernements: Grodno,
Volhynien, Bessarabien, Wjätka, Kiew, Pensa, Poltawa, Charkow. Außerdem herrschte die Seuche in den
Gouvernements: Warschau, Kieletz, Siedletz, Lublin, Kasan, Nowgorod, Simbirsk, Tambow, Cherson, Jaroslaw.
Die Schutzmaßregeln an der diesseitigen Grenze sind unverändert geblieben.