Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Erster Jahrgang. 1873. (1)

Central-Glalt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
im 
Reichskanzler-Amt. 
  
  
J. u#. Berlin, Freitag, den 28. Februar 1873. % 8. 
Inhalt= 1. ., ngemeine brreltes z.Tacheu: Wiltenen 1. Hetimath-Mesen: 3 Entscheidungen des Bundesamtes uur 
über den Stand der Rinderpest 6 . .ch. Seite 57. 16 eimesnen .. 
" Konsulat-Wesen: Ernennung 2ce . 
« HÄLFTE-In Notiz über die Ausprägung von ½%. (6. Weriur und Schiffahrt: Bekanntmachung, betrefsend den 
«««««««««««««« .fide-KostenwelchefürdIeMusierungsVerhandlungen 
3.Zall-IadStruck-WeieaBefuqntsledek Steuereumchnceter 
xbb Vchßdub MS vub den Seemanns-Aemtern r2c. zu erheben sind 62. 
adenburg; Verzeichniß der Uebergangsstraßen und Ueber- 
sangssteuerstelen für den Verkehr mit steuerpflichtigen Ge- Militär= Wesen: Schluß des Verzeichnisses der höheren 
änken zwischen Elsaß-Lothringen und den angrenzenden Lehranstalten, welche zur Ausstellung gültiger Zeugnisse 
Kenten des deutschen Zollgebiets 586. über die wissenschaftliche Qualifikation zum einjährig frei 
g willigen Militärdienst derechtigt sind 63. 
: 
1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. 
Mittheilungen 
über den Stand der Rinderpest. 
IV. 
1. Oesterreich-Ungarn. 
Im ersten Drittheil des Monats Februar d. Is. herrschte die Rinderpest in: Galizien, (Bezirke: Zbarcz, 
Skalat, Brody, Trembowla), Bukowina, Mähren (Bezirke: Littau, Proßnit, Anspitz, Boskowitz), Böhmen 
Gezirk: Senftenberg, Nieder- Oesterreich (Bezirke: Hermals, Bruck, Amstetten, Wien), Dalmatien, 
Ungarn, Slavonien. 
Die für die Grenze Deutschlands gegen Oesterreich= Ungarn angeordneten Schutzmaßregeln sind im 
Wesentlichen unverändert geblieben. 
2. Rußland. 
Vorugsweise verseucht waren nach den neuesten vorliegenden Nachrichten die Gouvernements: Grodno, 
Volhynien, Bessarabien, Wjätka, Kiew, Pensa, Poltawa, Charkow. Außerdem herrschte die Seuche in den 
Gouvernements: Warschau, Kieletz, Siedletz, Lublin, Kasan, Nowgorod, Simbirsk, Tambow, Cherson, Jaroslaw. 
Die Schutzmaßregeln an der diesseitigen Grenze sind unverändert geblieben.
	        
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