Central-Blatt
für das
Deutsche Reich,
Herausgegeben
im
Reichskanzler-Amt.
Zu bezlehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang Zwei Thaler.
II. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 21. August 1874. Nr. 34.
Inhalt: 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen: Verweisung Münzen... 307.
von Ausländern aus dem Reichsgebiete . . Seite 305. 4. Marine und Schiffahrt: Quarantaine-Vorschrift. . 307.
2. Zoll- und Steuer-Wesen: Kompetenz etc. eines Nebenzoll- 5. Heimath-Wesen: zwei Erkenntnisse des Bundesamts für das
Amts... 306. Heimathwesen ...308.
3. Münz-Wesen: Uebersicht über die Ausprägung von Reichs- 6. Konsulat- Wesen: Exequatur-Ertheilunng... 310.
1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen.
Auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs sind
1. der Arbeiler Mathias Jurkiewicz, 29 Jahre alt, geboren zu Nuncy in Frankreich, russischer
Unterthan, nach wiederholt erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Bettelns, durch Beschluß
der Königlich preußischen Bezirks-Regierung in Oppeln vom 17. Juli d. Js.;
2. der Tagelöhner Theodor Vovens aus Burg im Königreich der Niederlande, 38 Jahre alt,
3. der Barbier Kobell Kellner aus Schreglitz (Kreis Czenstochow in Russisch-Polen), 45 Jahre alt,
nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens (Zu 3 auch wegen Bettelns),
durch Beschluß der Königlich preußischen Bezirks-Regierung in Düsseldorf vom 9. und
resp. 20. Juli d. Js.;
4. der Arbeiter Hans Nassmussen, gebürtig aus Frederikssund im Königreich Dänemark,
22 Jahre alt, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstrelchens und Bettelns, durch
Beschluß der Königlich preußischen Bezirks-Regierung in Schleswig vom 6. August d. Js.;
5. der Bärenführer Costa Jovanowitsch aus Bagualuca in Bosnien (Türkei), 36 Jahre alt,
nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens und Reise-Polizeikontravention,
durch Beschluß des Königlich bayerischen Bezirksamts in Kelheim vom 30. Januar v. Js.;
6. der Schuhmachergeselle Karl Mader, geboren 1851 zu Karlsbad in Böhmen und ortsange-
hörig daselbst, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstrelchens und Bettelns, durch
Beschluß des Magistrats der Königlich bayerischen Stadt Straubing vom 17. März d. Js.;
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