Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zweiter Jahrgang. 1874. (2)

Central-Blatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben im 
Reichskanzler-Amt. 
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang Zwei Thaler. 
II. Jahrgung. Berlin, Freitag, den 13. Februar 1874. Nr. 7. 
 
Inhalt: 1. Allgemeine Verwaltungs- Sachen: Verweisungen  kanntmachung, betr. Seesteuermanns- und Seeschiffer- 
von Ausländern aus dem Reichsgebiete... Seite 75. Püfungen...77. 
2. Münz- Wesen: Uebersicht über die Ausprägung von Reichs- 5. Heimath-Wesen: zwei Erkenntnisse des Bundesamtes für das 
münzen... 76.   Heimatwesen...77. 
3. Zoll- und Steuer- Wesen: Titel für die Bevollmächtigten 6. Kosulat-Wesen: Ernennung und Exequatur-Ertheilung  
des Zollvereins ...  76.   78. 
4. Marine und Schiffahrt: Quarantaine-Aufhebungen; Be-  7. Druckfehler-Berichtigung ...78. 
   
     
  1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. 
Aus Grund des §. 362 des Strafgesetzbuches sind 
1. der Maurergeselle Jens Benignus Möller, geboren den 13. Februar 1823 zu Kopenhagen, 
nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstrelchens und Bettelns, durch Beschluß der 
Königlich preußischen Reglerung zu Schleswig vom 29. Januar d. Js.; 
2. der Böttchergeselle Johann Bartuschka aus Temelin in Böhmen, 45 Jahre alt, nach erfolgter 
gerlchtlicher Bestrafung wegen Landstreichens und Bettelns, durch Beschluß der Königlich 
preußischen Regierung zu Schleswlg vom. 4. Februar d. Js.; 
3. der Emil de Samuel Senteler, 27 Jahre alt, ortsangehörig in St. Antomien-Castels 
(Kanton Graubünden in der Schweiz), nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Land- 
streichens und Bettelns, durch Beschluß der Königlich preußischen Landdrostei zu Lüneburg 
vom 7. Februar d. Js. 
4. der Bäckergeselle Johanmn Koncilik aus Schüttenhofen in Böhmen, geboren 1846, nach 
erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens und Bettelns, durch Beschluß des 
Königlich bayerischen Bezirksamts zu Deggendorf vom 4. Januar d. Js. 
5. der Straßenarbeiter Alfred Bergeret aus Montbozon (Departement Haute- Saóne in Frank- 
reich), 22 Jahre  alt, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens und Bettelns, 
durch Beschluß des Kaiserlichen Präsidenten des Ober-Elsaß zu Kolmar vom 13. Januar d. Js.; 
6. der Arbeiter Léon Simony , geboren den 5. Mal 1857 zu Metz, zur Zeit französischer 
Staatsangehöriger, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens, durch Beschluß 
des Kaiserlichen Präsidenten von Lothringen vom 30. Januar d. Js.; 
 
 
 
 
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