---364--- 6. K o n s u l a t - W e s e n .
Seine Majestät der Kaiser und König haben im Namen des Deutschen Reiche
den Dr. juris Ernst Bieber
zum Konsul des Deutschen Reichs in Singapore und
den Kaufmann Theodor Brauer in Mogadore
zum Vize-Konsul des Deutschen Reichs
zu ernennen geruht.
Der Konsul des Deutschen Reichs in Amapala- (Zentral-Amerika), Karl Ernst Beknhard, und
der Konsul des Deutschen Reichs in Samarang, Eduard J. Erdmann,
sind auf ihren Antrag von ihrem Amte entbunden worden.
Namens des Deutschen Reichs ist
dem Herrn Ramon Satorres
das Exequatur als Königlich spanischer General-Konsul mit dem Sitze in Hamburg, und
dem Herrn Vessillier
das Exequatur als französischer Konsul in Breslau
ertheilt worden.
Dem Kaiserlichen Gesandten von Brandt in Peking (China) ist auf Grund der Gesetze vom
4. Mai 1870 S. 1 und vom 6. Februar 1875 §. 85 für sein Amtsgebiet die allgemeine Ermächtigung ertheilt
worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von deutschen Reichsangehörigen und Schutzgenossen vorzunehmen,
sowie die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von Reichsangehörigen und Schutzgenossen zu beurkunden.
Dem Kaiserlichen Konsulatsverweser Robert Veers zu Zanzibar ist auf Grund des Reichsgesetzes
vom 4. Mai 1870 für den dortigen Amtsbezirk die allgemeine Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige
Eheschließungen von Deutschen vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von Deutschen
zu beurkunden.
Berlin, Carl Heymann's Verlag. — Druck von F. Hoffschläger in Berlin.