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3. Zoll= und Steuer---Wesen.
An Stelle des am 3. März d. Js. verstorbenen Stations-Kontrolörs, Königlich preußischen
Steuer-Inspektors Berndes, ist der Königlich preußische Steuer-Inspektor Nest zu Frankfurt a. M. den
Hauptämtern zu Leipzig und Grimma als Stations-Kontrolör vom 1. Juli d. Js. ab bis auf Weiteres
beigeordnet worden.
Das Nebenzollamt I. zu Ballum im Hauptamts-Bezirk Tondern ist mit dem 1. Juli d. Js. in ein
Nebenzollamt II. umgewandelt worden.
In Folge der Betriebseröffnung auf der Eisenbahnlinie Heidenheim-Niederstotzingen sind an
den Stationen Mergelstetten, Herbrechtingen, Siengen a. d. Brenz, Hermaringen, Sontheim
a. d. Brenz und Niederstotzingen zur Kontrolirung der Ein-, Aus= und Durchfuhr derjenigen Gegenstände,
welche im Verkehr mit anderen Bundesstaaten einer inneren Steuer oder Uebergangssteuer unterliegen,
Grenzsteuerämter errichtet worden.
4. Justiz-Wesen.
Aif Grund des Gesetzes über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung vom 6. Februar
1875 §. 83 (Reichs-Gesetzbl. S. 39) hat der Bundesrath die nachstehende Ausführungs-Verordnung erlassen:
§. 1.
Die Standesbeamten haben die drei im §. 12 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 vorgeschriebenen
Standesregister nach den Formularen A. B. C., und zwar:
1. das Geburtsregister nach dem Formular A.,
2. das Heirathsregister nach dem Formular B.,
3. das Sterberegister nach dem Formular C.
zu führen.
Die Formulare sind für Format und Gestalt der Standesregister maßgebend. Von dem Blatte
ist die Vor= und Rückseite zu bedrucken.