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4. Handels= und Gewerbe-Wesen.
Dem Dr. med. Anton Mayr zu Pilnikau in Böhmen ist auf Grund der Bekanntmachung vom
9. Dezember 1869 (Bundes-Gesetzblatt S. 687) durch die Königlich sächsischen Ministerien des Innern sowie
des Kultus und des öffentlichen Unterrichts die Dispensation von der im §. 29 der Gewerbeordnung vor-
geschriebenen ärztlichen Prüfung und die Approbation als Arzt ertheilt worden.
Berlin, den 24. Juli 1875.
Der Reichskanzler.
In Vertretung:
Delbrück.
5. Marine und Schiffahrt.
Nach Beschluß des internationalen Gesundheitsraths für Egypten unterliegen dortselbst mit Rücksicht auf
die Ausbreitung der Cholera in Syrien Provenienzen auf dem Seewege aus ganz Syrien einschließlich
Alexandrette's einer zehntägigen Quarantaine.
Provenienzen auf dem Landwege haben sich vom 20. Juli ab einer Quarantaine von gleicher Dauer
zu unterziehen. (Vergl. Central-Blatt S. 435).
In Folge Ausbruchs der Cholera in Syrien hat die Königlich griechische Regierung für die Ankünfte aus
den dortigen Küstenplätzen von Gaza bis Alexandrette eine elftägige Quarantaine angeordnet.
Zu der vom Reichskanzler-Amt als Anhang zum internationalen Signalbuche herausgegebenen „Amtlichen
Liste der Schiffe der deutschen Kriegs= und Handels-Marine mit ihren Unterscheidungs-Signalen für 1875“
ist soeben der zweite Nachtrag erschienen.
6. Konsulat= Wesen.
Seine Majestät der Kaiser und König haben im Namen des Deutschen Reichs
den Legationsrath von Bunsen
zum General-Konsul des Deutschen Reichs in Alexandrien, und
den Kaufmann L. Geerken in Matanzas
zum Konsul des Deutschen Reichs
zu ernennen geruht.
Berlin, Carl Heymann's Verlag. — Druck von F. Hoffschläger in Berlin.