Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1900. (77)

496

Verladegleise  zu  vermehren  und  zu  verlängern,  sowie  die  Nebenbahn  Süßen—Weißenstein
in  die  Station  einzuführen.  Die  vorhandenen  Dienstgebände  (Verwaltungsgebände,  Güterschuppen
  und  Nebengebäude)  sind  abzubrechen  und  durch  größere  Gebände  an  anderer
Stelle  zu  ersetzen.  Die  bestehende  Weichen=  und  Signalstellwerksanlage  ist  umzubauen
und  zu  erweitern.  Der  Staatsstraßenübergang  in  Schienenhöhe  auf  der  Station  ist  zu
beseitigen  und  die  Staatsstraße  mittelst  einer  Ueberfahrtsbrücke  über  die  Gleise  zu  führen.
Die  Staatsstraße  ist  demgemäß  zu  verlegen  und  zu  ändern.

In  dem  Verfahren  zum  Zwecke  der  Zwangsenteignung  wird  die  Staatseisenbahnverwaltung
  durch  die  Bauabtheilung  der  Generaldirektion  der  Staatseisenbahnen  vertreten.

Als  Enteignungsbehörde  wird  die  Generaldirektion  der  Staatseisenbahnen  bestellt.

Unser  Ministerium  der  auswärtigen  Angelegenheiten  ist  mit  der  Vollziehung  dieser
Verordnung  beauftragt.

Gegeben  Bebenhausen,  den  13.  Juni  1900.
Wilhelm.

Mittnacht.  Schott  von  Schottenstein.  Pischek.  Breitling.  Zeyer.  Weizsäcker.

Königliche  Verordnung,
betrefsend  die  Ermächtigung  der  Hohenzollern'schen  Kleinbahngesellschaft  in  Sigmaringen  zur  Erwerbung
  des  für  den  Bau  der  Eisenbahnen  von  Cyach  nach  Steiten  bei  Haigerloch  und  von  fKleinengllingen
  nach  Gammertingen  auf  würktembergischem  Skaatsgebiet  erforderlichen  Grundeigenthums
im  Wegr  der  Zwangesenteignung.  Vom  22.  Juni  1900.

Wilhelm  II.,  von  Gottes  Gnaden  König  von  Württemberg.

Auf  Grund  des  Art.  2  des  Gesetzes  vom  20.  Dezember  1888,  betreffend  die  Zwangsenteignung
  von  Grundstücken  und  von  Rechten  an  Grundstücken  (Reg.  Blatt  S.  446),
verordnen  Wir  nach  Anhörung  Unseres  Staatsministeriums  wie  folgt:

Die  Hohenzollern'sche  Kleinbahngesellschaft  in  Sigmaringen  wird  ermächtigt,  zum
Zweck  der  Erbauung  der  nach  der  Konzessionsurkunde  vom  8.  Juni  1900  (Reg.Blatt
S.  454)  herzustellenden  Eisenbahnen  von  Eyach  nach  Stetten  bei  Haigerloch  und  von  Kleinengstingen
  nach  Gammertingen  auf  württembergischem  Gebiet  diejenigen  Grundstücke  und