Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Dritter Jahrgang. 1875. (3)

Auf Grund des §. 39 des Strafgesetzbuchs sind 
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und auf Grund 
streichens, 
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1. der Arbeiter Rudolf Klatt, gebürtig aus Jastrzemby bei Lipno in Russisch-Polen, 21 Jahre 
alt, nach Verbüßung einer wegen Diebstahls im wiederholten Rückfalle erkannten 1¼ jährigen 
Zuchthausstrafe, durch Beschluß der Königlich preußischen Regierung zu Oppeln vom 
11. Juni, publizirt 20. August d. Js.; 
2. der Hausknecht Johann Wild, gebürtig aus Zürich in der Shwei, zuletzt wohnhaft in 
Oberhausen (Preußen, Negierungsbezirk Düsseldorf), 32 Jahre alt, nach Verbüßung einer 
wegen Meineids und Kuppelei erkannten 1 ½ jährigen Zuchthausstrafe, durch Beschluß der 
Königlich preußischen Regierung zu Düsseldorf vom 21. September d. Js.; 
des §. 362 des Strafgesetzbuchs sind, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Land- 
3. der Bergwerks-Arbeiter Josef Bulaczyk aus Nowawieß (Oesterreich, Galizien), 34 Jahre 
alt, durch Beschluß der Königlich preußischen Regierung zu Posen vom 24. September d. Js.; 
4.der Kaufmann Eduard de Wilde, gebürtig aus Zwolle (Königreich der Niederlande), zuletzt 
wohnhaft zu Norg (daselbst), 22 Jahre alt, durch Beschluß der Königlich preußischen Re- 
gierung zu Düsseldorf vom 21. September d. Js.; 
5. der Buchbinder Johann Baptist Picard, geboren am 1. April 1822 zu St. Mihiel (De- 
partement der Maas in Frankreich), durch Beschluß des Kaiserlichen Bezirks- Präsidenten zu 
Metz vom 20. September d. Js.; 
6. der Tapezierer Johann Maria Deliernas, gebürtig aus Jallien (Departement der Isere 
in Frankreich), ortsangehörig zu Troyes (Departement der Aube, daselbst), 32 Jahre alt, 
durch Beschluß des Kaiserlichen Bezirks-Präsidenten zu Kolmar vom 21. September d. Js. 
aus dem Reichsgebiete ausgewiesen worden. 
                                          2. Zoll-= und Steuer-Wesen. 
Dem Königlich sächsischen Untersteueramte Meerane ist die Befugniß zu Abfertigungen nach §F§ 63 
und 66—71 des Vereinszollgesetzes beigelegt worden.
	        
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