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Nr. der Vorstellungsliste Schema 4. zu §. 39.
des Aushebungs-Bezirkke
pro 18
Ersatz-Reserve-Schein II.
Der (Stand und Gewerbe ... (Vor= und Zuname „ geboren am
ten...... 18 .. zu .. . .. . .. (Ort, Kreis, Regierungs-Bezirk, Bundesstaat), wird hiermit auf
Grund des §. 39 der Ersatz-Ordnung der Ersatz-Reserve zweiter Klasse überwiesen.
Die Ersatz-Reservisten zweiter Klasse unterliegen in Friedenszeiten keiner militärischen Kontrole. Bei
ausbrechendem Kriege können sie im Falle außerordentlichen Bedarfs zur Ergänzung des Heeres verwandt werden.
Die Einziehung erfolgt alsdann nach Altersklassen. Die Mannschaften der zur Einziehung gelangenden
Altersklassen unterliegen den für Militärpflichtige geltenden Vorschriften. Nach Auflösung der Ersatz-Truppen-
theile hört die Pflicht zum Diensteintritt für alle Ersatz-Reservisten zweiter Klasse, welche nicht zum aktiven
Dienst einberufen, auf.
Ersatz-Reservisten zweiter Klasse, welche durch Konsulatsatteste nachweisen, daß sie in einem außer-
europäischen Lande, jedoch mit Ausschluß der Küstenländer des Mittelländischen und Schwarzen Meeres, eine
feste Stellung als Kaufleute, Gewerbetreibende u. s. w. erworben haben, können für die Dauer ihres Aufenthalts
außerhalb Europas von der Gestellung bei ausbrechendem Kriege befreit werden. Bezügliche Gesuche sind an
den Civil-Vorsitzenden derjenigen Ersatz-Kommission zu richten, in deren Bezirk die Gesuchsteller sich beim
Eintritt in das militärpflichtige Alter zur Stammrolle angemeldet haben.
Mit dem vollendeten 31 sten Lebensjahr erfolgt der Uebertritt zum Landsturm, ohne daß es einer be-
sonderen Verfügung bedarf. ·
Dieser Schein dient Inhaber allen Militär= und Civil-Behörden gegenüber als Ausweis.
.. (Ort) , den ten 18
........ Ober-Ersatz-Kommission im Bezirk der
. ten Infanterie-Brigade.
Der Militär-Vorsitzende. Der Civil-Vorsitzeyde.
(L. S.)
Original kostenfrei. Duplikat 50 Pfennig.